Reform der Grundsteuer

18. Mai 2022: Reform der Grundsteuer
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Reform der Grundsteuer

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt und jeder Grundeigentümer hat zwingend eine Erklärung abzugeben.

Hierzu haben bereits zahlreiche Eigentümer ein Schreiben des Finanzamtes erhalten.

Die Steuererklärung ist online ab 1. Juli über das ELSTER-Portal möglich.
Eine Registrierung kann über die Homepage: www.elster.de , vorgenommen werden.

Die Erklärung kann auch in Papierform eingereicht werden.

Die notwendigen Vordrucke sind ab 1. Juli beim Finanzamt und im Rathaus erhältlich.

Für Fragen gibt es eine zentrale Telefonnummer der Bayerischen Steuerverwaltung, diese lautet 089/20700077.