Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren

Hinweis:

Gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch - BauGB - sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen in Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes (in Bayern: www.bauleitplanung.bayern.de) zugänglich zu machen.

Zur Einstellung in das gemeindliche Internet ist es ausreichend, dass die Unterlagen für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind.

Im Bereich der Gemeinde Ihrlerstein geschieht dies durch Veröffentlichung der Unterlagen für laufende Bauleitplanverfahren unter der Rubrik "Rathaus & Verwaltung/Ortsrecht/Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren"

Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind hier zu finden.

Laufende Bauleitplanverfahren:


Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Sulzwiese"