Änderungen zum Bauantrag ab 01.01.2023

15. Dezember 2022: Ab 01.01.2023 erfolgt eine Umstellung im baurechtlichen Verwaltungsverfahren. Bauanträge sind grundsätzlich beim Landratsamt Kelheim einzureichen.
Haus

Es besteht ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit, Bauanträge digital nach der Digitalen Bauantragsverordnung – DBauV - über das Bayernportal einzureichen. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

Was sich allerdings für alle baurechtlichen Verwaltungsverfahren ändert, ist der Antragseingang aller baurechtlichen Verwaltungsverfahren beim Landratsamt Kelheim. Somit sind sämtliche Antragsunterlagen (mit Ausnahme reiner Genehmigungsfreistellungen und isolierter Befreiungen) beim Landratsamt Kelheim einzureichen.

An der Beteiligung der Gemeinden nach § 36 Baugesetzbuch – BauGB – (Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme durch den Bauausschuss) ändert sich hierdurch nichts. Die Unterlagen werden der Gemeinde digital zur Behandlung im Bauausschuss durch das Landratsamt zur Verfügung gestellt.

Sollten Anträge ab 01.01.2023, welche beim Landratsamt Kelheim einzureichen sind, bei der Gemeinde Ihrlerstein eingehen, werden diese an den Antragsteller zurückgegeben.

Bitte beachten Sie diese wichtige Änderung!