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Hinweis:
Gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch – BauGB – sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen in Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes (in Bayern: www.bauleitplanung.bayern.de) zugänglich zu machen.
Zur Einstellung in das gemeindliche Internet ist es ausreichend, dass die Unterlagen für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind.
Im Bereich der Gemeinde Ihrlerstein geschieht dies durch Veröffentlichung der Unterlagen für laufende Bauleitplanverfahren unter der Rubrik „Rathaus & Verwaltung/Ortsrecht/Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren“
Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind hier zu finden.
Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss der Auslegung vom 13.07.-27.07.2026
Anlage 1_Untersuchung der schalltechnischen Belange_LA25-125-G01-01
Anlage 2_Geotechnischer Bericht_Ihrlerstein_Neue Mitte
BBP Ortszentrum DB2_Verfahrensvermerke
BBP-GOP_Ortszentrum_D02_BEG_END
Abgeschlossene Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ihrlerstein finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Kelheim: