Gemeinde
Ihrlerstein

Mikrozensus 2026 in Bayern

19. Jan. 2026

Auch in Ihrer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2026 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Laufe dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach § 13 MZG Auskunftspflicht. Der Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.

Ihre Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie unsere Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

Im Anhang zu dieser Mail finden Sie unsere Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2026 als PDF-Dokument sowie eine Grafikdatei unseres Landesamt-Logos. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Bevölkerung mithilfe des Textes über den Mikrozensus informieren könnten. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie die Pressemitteilung in Ihrem Gemeinde- oder Amtsblatt und auf Ihrer Homepage veröffentlichen würden. Für die Veröffentlichung auf Ihrer Homepage nutzen Sie bitte den folgenden Link:

 

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm004/index.html

 

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