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Das Ihrlersteiner Wappen

Im Jahre 1966 erhielt Ihrlerstein eine Gemeindewappen.
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns lieferte
den Entwurf, der die Geschichte Ihrlersteins widerspiegelt.
Unser Gemeindewappen spiegelt sehr gut die geschichtliche Entwicklung unseres Heimatortes wieder: In der Mitte können wir eine Tanne darunter einen Steinhammer und eine Axt erkennen. Umrahmt werden diese Symbole durch 3 Sterne.
Die Tanne Sie versinnbildlicht den ehemaligen Königsforst, den Einwald, der einmal von der Altmühl bis fast vor die Tore der Stadt Regensburg reichte. Er war nicht nur reich an Holz, Wild sondern auch an Erzen. Nachdem die Erzgruben, die vielfach von den Kelten angelegt wurden und die man heute noch zu Tausenden in den Wäldern sehen kann, im 13. Jahrhundert erschöpft werden, wurde der Einwald immer mehr ein beliebtes Jagdrevier des bayerischen Herzogs, für die Hirschjagd.
Der Steinhammer
symbolisiert als Werkzeug des Steinmetzes die überregionale
Bedeutung des Kalksteinabbaus seit dem Mittelalter auf unserem
Gemeindegebiet. So wurden die hier gewonnenen "Kelheimer Platten"
nicht nur zur Dacheindeckung der typischen Altmühltalhäuser
verwendet, sondern auch zum Auslegen der Böden und Gänge
in den Schlössern, wie z. B. in der Münchner Residenz.
Im 19. Jahrhundert gab es dann kaum mehr einen repräsentativen
Bau zwischen München und Wien, dessen Steine nicht aus
unseren Brüchen stammten.
Die Axt
weist als Werkzeug des Waldarbeiters auf den Holzreichtum
des Einwaldes hin, dessen Eichen und Buchen im Mittelalter
in vielen berühmten Regensburger Kirchen zu Altären,
Kirchenstühlen und Kanzeln verarbeitet wurden.
Die 3 Sterne
symbolisieren eine uralte Sage, die von drei adeligen unverheirateten
Töchtern des Grafen Pürkenhammer von Pürkenfels
handelt, die einmal vor undenklichen Zeiten die Besitzerinnen
des Einwaldes gewesen waren und diesen "allen guten Gesellen"
vermacht hätten. Da sich damals ein jeder im weiten Umkreis
als ein "guter Geselle" betrachtete, war der Wald über
Jahrhunderte hinweg ein Streitobjekt aller anliegenden Gemeinden.
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