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Aus der Gemeinderatssitzung vom 09. April 2013
Vollzug der Gemeindeordnung
Vereidigung der Gemeinderätin Barbara Müller
Wie in der Sitzung vom 05.03.2013 festgestellt, rückt
Frau Barbara Müller als Listennachfolgerin für das
ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied, Herrn Alfons Sedlmayer,
nach. Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ist das nachrückende
Gemeinderatsmitglied in der ersten der Berufung folgenden
Sitzung durch den Ersten Bürgermeister zu vereidigen.
Frau Barbara Müller legt den Amtseid ab.
Der Bürgermeister begrüßt das neu vereidigte
Gemeinderatsmitglied in den Reihen des Gremiums und wünscht
ihr viel Erfolg bei ihrem Ehrenamt.
Bedingt durch das Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Alfons
Sedlmayer und der Neubesetzung durch die Listennachfolgerin
ist es ebenfalls notwendig, die Ausschüsse neu zu besetzen.
Gemeinderätin Müller übernimmt die freiwerdenden
Sitze im Finanz-, Bau-, Kultur- und Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemeinderat Roland Kasper wurde als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung
(VG) bestimmt.
Ausbau Gronsdorfer Weg – Bauabschnitt II
Ausschreibung der Straßenbaumaßnahmen
Zu diesem Punkt übergibt der Bürgermeister das Wort
an Herrn Dipl.-Ing. (FH) Christoph Wutz vom Ingenieurbüro
Wutz aus Painten, welcher die Anwesenden über die anstehenden
Straßenausbaumaßnahmen informiert.
Nach Abschluss des Bauabschnitts I, mit dem die grundsätzlichen
Ausbauparameter bereits festgelegt wurden, erfolgt nun die
Durchführung des Bauabschnitts II, welcher die Strecke
vom „Flurweg“ bis zur Einmündung in die „Hauptstraße“
umfasst.
Herr Wutz erläutert seine Planung und teilt mit, dass
für die Baumaßnahme ein Grunderwerb von rund 100
m² erforderlich sei, um bestehende Engstellen zu beseitigen.
Die Kostenschätzung, welche bei Planung des Bauabschnitts
I mit rund 380.000 € beziffert wurden, mussten nun aufgrund
der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Bausektor auf 400.000
€ angehoben werden.
Im Zusammenhang mit dem Straßenbau fand auch ein Spartengespräch
statt, bei dem die Leitungsträger mitteilten, auch ihre
Leitungen in diesem Bereich instand zu setzen bzw. zu erneuern.
Ebenso wird die Gemeinde hier ein zusätzliches Leerrohr
mit einziehen, um für künftige Kabelverlegungen
auf dem Breitbandsektor gewappnet zu sein.
Bezüglich der im nördlichen Bereich gelegenen Gebiete,
welche durch einen Bebauungsplan erschlossen werden sollen,
findet diese Woche noch ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer
statt. Hier wird dann auch die endgültige Lage des Bürgersteiges
sowie der Zufahrten an die angrenzenden Grundstücke festgelegt.
Als Bauzeit ist ein Zeitraum von drei bis vier Monaten angestrebt,
die Vergabe der Bauarbeiten soll bereits in der nächsten
Sitzung erfolgen.
Für die Ausschreibung kommt man überein, die gleichen
Firmen wie bei der Ausschreibung des Bauabschnitts I zu beteiligen.
Der Bauabschnitt II des Gronsdorfer Weges wird im vorgetragenen
Umfang ausgeschrieben. Im Rahmen der Ausschreibung wird auf
die bereits beim Bauabschnitt I beteiligten Firmen zurückgegriffen.
Angebot der Firma E.ON zum Umbau der Straßenbeleuchtung
Aufgrund des Neubaus im Rahmen des Bauabschnitts
II des Gronsdorfer Weges ist es erforderlich, zur normgerechten
Ausleuchtung der Straße fünf Brennstellen neu zu
errichten sowie zehn Brennstellen, welche bereits auf die
LED-Technik umgerüstet wurden, zu versetzen.
Der Neubau der fünf Brennstellen schlägt mit 10.943,62
€ zu Buche, für die Versetzung der zehn Brennstellen
werden von Seiten der E.ON 2.944,20 € veranschlagt. Unter
Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ist die Maßnahme
mit insgesamt 16.526,51 € beziffert. Gegen diese Maßnahme
bestehen keine Einwände und so fasst man folgenden Beschluss:
Dem Angebot der Firma E.ON zur Erweiterung und zum Umbau der
Straßenbeleuchtung im Gronsdorfer Weg im Rahmen des
Bauabschnittes II wird zum Angebotspreis von brutto 16.526,51
€ zugestimmt.
Angebot zum Ankauf eines gebrauchten Spindelrasenmähers
für die Sportplatzpflege
Der zurzeit beim Sportverein eingesetzte Spindelrasenmäher
ist nach 17 Jahren verbraucht. So wurde mit diesem Mäher
seit seiner Beschaffung eine Rasenfläche von ca. 3 Mio.
m² gemäht und eine gleiche Fläche gekehrt.
Der Vorstand des Sportvereins Ihrlerstein legt dar, dass bis
in die achtziger Jahre die Gemeinde die Sportplatzpflege übernommen
hatte. Danach wurde von der Gemeinde ein Spindelrasenmäher
beschafft, mit welchem der Sportverein die Platzpflege dann
in Eigenregie durchführte.
Nun liegt ein Angebot über einen gebrauchten Spindelmäher
vor, der 1.200 Betriebsstunden geleistet hat. Dieser Mäher
würde mit 13.804,00 € zu Buche schlagen. Der Sportverein
bittet um Übernahme der Beschaffungskosten durch die
Gemeinde Ihrlerstein.
Die Frage nach einer Beteiligung des SV Ihrlerstein an den
Beschaffungskosten muss von Seiten des Sportvereins in einer
Vereinsausschusssitzung geklärt werden.
Die Entscheidung über die Beschaffung eines Spindelmähers
für den Sportverein Ihrlerstein wird bis zur Aussage
des Vereinsausschusses über eine Beteiligung des Vereins
an den Beschaffungskosten zurückgestellt.
Bebauungsplan „Am Feuerwehrhaus“
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und weiteres
Vorgehen
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
fand in der Zeit vom 04.03. – 05.04.2013 statt.
Von den Bürgern gingen hierzu keine Anregungen oder Äußerungen
ein.
Keine Äußerung ging von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange ein:
- Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe Kelheim
–
- ZV zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe
- Stadtwerke Kelheim – Gasversorgung
Keine Einwendungen werden von folgenden Stellen erhoben:
- Regionaler Planungsverband
- Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
–
- Vermessungsamt Abensberg
- Stadt Kelheim
- Markt Essing
Folgende Stellen gaben Äußerungen zum vorliegenden
Plankonzept ab:
- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim:
- Deutsche Telekom – Netzproduktion:
- Staatl. Bauamt Landshut – Bereich Straßenbau
Themen: Bauverbotszone, Lärmschutz, Erschließung/Anbindung,
Sichtflächen
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
Themen: Bodenversiegelung, Entwässerungssystem
- Landratsamt Kelheim – Untere Naturschutzbehörde
Themen: vereinfachtes Verfahren der B-Plan-Aufstellung, Pflanzliste
- Landratsamt Kelheim – Umweltbehörde bzgl. Lärmschutz
- Landratsamt Kelheim – Straßenverkehrsbehörde
–
Geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen
- Landratsamt Kelheim – Städtebau
- E.ON Bayern AG
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerisches Landesamt für Umwelt
Die eingegangenen Stellungnahmen werden, sofern noch nicht
geschehen, in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der
überarbeitete Entwurf ist in der nächsten Sitzung
zur Billigung und zur Einleitung der weiteren Verfahrensschritte
vorzulegen.
Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme:
Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Straßenplaner,
Herrn Dipl.-Ing. (FH) Franz Wutz, welcher den Anwesenden über
die geplante Straßenbaumaßnahme im Bereich „Am
Feuerwehrhaus“ zur Erschließung des Baugebietes
berichtet.

Man einigt sich darauf, an der Ausschreibung 12 – 13
Firmen zu beteiligen. So sollen die Firmen der Ausschreibung
„Gronsdorfer Weg“ sowie weitere kleinere Firmen
beteiligt werden.
Die Straßenbaumaßnahme „Am
Feuerwehrhaus“ wird wie vorgestellt ausgeschrieben.
An der Ausschreibung sollen 12 – 13 Firmen beteiligt
werden.
Informationen und Anfragen
- Der Bürgermeister berichtet über einen
Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung, nach welchem die
Stadt Regensburg erste Verträge zur Verkehrsüberwachung
mit den beteiligten Gemeinden kündigt, wenn hier die
Länge des Anfahrtsweges in keinem Verhältnis zu
den erzielten Verwarnungsgeldern steht. Nach Rücksprache
mit der Stadt Regensburg ist dies jedoch in Ihrlerstein nicht
vorgesehen.
- Weiterhin liegt ein Angebot über ein Elektromobil vom
Typ „Renault Twizy“ vor. Dieses Fahrzeug wäre
werbefinanziert und wird der Gemeinde zur Nutzung zur Verfügung
gestellt. Für die Gemeinde fallen Kosten für die
Batteriemiete in Höhe von monatlich 50 € sowie die
Versicherung in Höhe von monatlich 30 € an. Da jedoch
die Gewerbebetriebe in Ihrlerstein bereits den Bürgerbus
mitfinanzieren, kommt man überein, diesem Angebot nicht
näherzutreten.
- Bei der Zwangsversteigerung des Anwesens „Holzbauhaus
Brückl“ berichtet der Bürgermeister, dass
der Hauptgläubiger beantragt hat, das Zwangsversteigerungsverfahren
einzustellen. Somit steht dieses Grundstück nach wie
vor unter Zwangsverwaltung.
- Zur Schlussabrechnung des Bauabschnitts I des Gronsdorfer
Weges berichtet der Bürgermeister, dass hier die Schlussabrechnung
noch nicht vorliege, da noch Abstimmungsbedarf bezüglich
der Rohrleitungen bestehe. Eine korrigierte Schlussrechnung
wurde der Baufirma vorgelegt, diese müsse aber durch
diese noch anerkannt werden. Nach Eingang und Prüfung
dieser Rechnung kann die Abrechnung der Erschließungsanlage
erstellt werden.
Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:
- Ein Gemeinderatsmitglied moniert den Zustand des Verbindungsweges
„Gewerbegebiet Brückl“ zum „Gronsdorfer
Weg“. Dieser wurde durch Kabelbauarbeiten in Mitleidenschaft
gezogen und noch nicht vernünftig wiederhergestellt.
Hier ist der Bürgermeister mit der ausführenden
Baufirma im Gespräch. Sobald die Witterung es zulasse,
wird der Weg mit Schotter befestigt.
- Eine weitere Anfrage bezieht sich auf den Kanalanschluss
des Anwesens „Kelheimer Straße 30“. Hier
wird zurzeit über eine abflusslose Grube entsorgt, da
lediglich ein Bewohner dort gemeldet ist. Im Falle eines Anschlusses
an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage müsse
das Abwasser mittels eines Hauspumpenschachtes zur Kanalisation
im Sonnenhang gepumpt werden. Die Leitung hierfür ist
bereits vorhanden.
Aus der Bauausschusssitzung vom 28.03.2013
Bauanträge
Bauantrag der Gemeinde Ihrlerstein auf Nachrüstung eines
behindertengerechten Aufzuges, Nachrüstung eines Behinderten-WC´s,
Erweiterung der bestehenden Bücherei im Rathaus
Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Mit
den im Sachverhalt genannten Bauvorhaben besteht Einverständnis.
Bauantrag auf Errichtung einer Garage , Bauort Am
Rosenhang
Nach vorliegendem Bauantrag beabsichtigt der Antragsteller
die Errichtung einer Garage. Der an gleicher Stelle befindliche
Anbau wird abgebrochen. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB
und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche
mit besonderer Bedeutung für Landschafts- und Ortsbild
ausgewiesen.
Die geplante Maßnahme fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
ein. Die straßenmäßige Erschließung
erfolgt über einen privaten Wohnweg, welcher sich im
Eigentum der Anlieger befindet.
Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde
erklärt ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben. Die Anschlussmöglichkeiten
an Wasserversorgung und Kanal sind gegeben.
Bauantrag auf Erweiterung einer bestehenden Einstellhalle,
Bauort Kreuzfichte
Nach vorliegendem Bauantrag beabsichtigt der Antragsteller
die Erweiterung der bestehenden Einstellhalle. Das Grundstück
liegt im Außenbereich gemäß § 35 Abs.
2 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist es als
Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen.
Nach Auskunft des Bauantragstellers wurde das geplante Bauvorhaben
mit dem Landratsamt Kelheim abgesprochen, welches seine Zustimmung
zusicherte.
Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Mit der Erweiterung
der bestehenden Einstellhalle auf den Grundstücken Fl.Nr.
172/5 und172/4 (Teilfläche) besteht seitens der Gemeinde
Einverständnis.
Die Erschließung ist gesichert. Die Anschlussmöglichkeiten
an Wasserversorgung und Kanal sind gegeben bzw. möglich.
Bauantrag auf Neubau einer Schleppgaube (Erker) auf
dem bestehenden Zweifamilienhaus,
Bauort: Sausthal
Nach vorliegendem Bauantrag beabsichtigen die Antragsteller
die Errichtung einer Schleppgaube. Das geplante Vorhaben liegt
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §
34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde
als MD –Dorfgebiet- ausgewiesen.
Die geplante Maßnahme fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
ein.
Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde
erklärt ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben. Die Erschließung
ist gesichert. Die Anschlussmöglichkeiten an Wasserversorgung
und Kanal sind gegeben.
Antrag auf Absenkung des Gehwegs an der Nürnberger
Straße
Stellungnahme der Gemeinde
Bürgermeister Häckl gibt den Antrag auf
Absenkung des Gehwegs an der Nürnberger Straße
in Höhe des Anwesens Fasanenweg bekannt. Der Antrag ist
an das Staatliche Bauamt Landshut gerichtet, welches dem Vorhaben
zustimmen muss, da die Zufahrtnahme über die St 2233
geplant ist. Vorab muss die Gemeinde jedoch als Eigentümerin
des Gehwegs ihre Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben.
Die Gehwegabsenkung könnte im Zuge mit den Straßenbauarbeiten
durchgeführt werden, die wegen eines Wasserrohrbruchs
in diesem Bereich entstanden sind.
Dem Antrag auf Gehwegabsenkung wird seitens der Gemeinde zugestimmt.
Der Antrag kann an das Staatliche Bauamt Landshut weitergegeben
werden. Die Kosten für die Gehwegabsenkung sind von den
Antragstellern zu tragen.
Antrag auf Absenkung des Gehwegs an der Sudetenstraße
Der Bürgermeister informiert über den Antrag
auf Gehwegabsenkung bzw. –abschrägung für
einen Wohnhausneubau in der Sudetenstraße.
Dem Antrag auf Gehwegabsenkung wird seitens der Gemeinde zugestimmt.
In Abstimmung mit der Gemeinde kann eventuell auch lediglich
der Granitrandstein abgeschrägt werden. Die Kosten sind
vom Antragsteller zu tragen.
Geplanter Straßenunterhalt 2013
Bei einer im März durchgeführten Besichtigung
des gesamten Straßennetzes wurden Risse sowie andere
Mängel festgestellt. Die Auflistung der Straßenschäden,
aufgeteilt in Risseverguss und Blowpatch-verfahren, wird dem
Bauausschuss bekanntgegeben.
Für den Risseverguss werden nach Meinung des 1. Bürgermeisters
zwei Tage benötigt.
Die Firma ABS Meiller, Wernberg-Köblitz, würde die
Arbeiten zum gleichen Preis wie im letzten Jahr durchführen.
Für die Straßenschäden, die im Blowpatch-verfahren
ausgebessert werden, wäre ein Tag eingeplant. Da die
Straße nach Osterthal bzw. Osterholzen enorme Schäden
aufweist, müssten diese vordringlich behoben werden,
wobei für das Straßenstück auf Essinger Gemeindegebiet
der Markt Essing die Kosten trägt. Laut Angebot der Firma
ABS- Meiller belaufen sich die Kosten pro Tag auf brutto 4.241,16
€.
Das Angebot der Firma Meiller wird angenommen.
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