| Aus der Gemeinderatssitzung vom Juli 2010
Fassadensanierung der Grund- und Hauptschule
Ergebnisse der Ausschreibung und Vergabe der Gewerke
Der Bürgermeister begrüßt hier Herrn
Architekten Gerhard Finger vom Architekturbüro Kellner-Finger,
welcher die Ausschreibung der Fassadensanierung durchgeführt
hat. Herr Finger berichtet von der schleppenden Beteiligung
der Firmen. Teilweise wurde pro Los lediglich ein Angebot
abgegeben, bei einem Los wurde gar kein Angebot abgegeben,
so dass in diesem Punkt die Ausschreibung aufzuheben war und
stattdessen eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt
wurde.
Im Einzelnen stellen sich die Angebote folgendermaßen
dar:
Los 1 – Fassadenverkleidungen
7 Firmen wurden beteiligt, ein Angebot wurde abgegeben.
Die anbietende Firma war die Firma Tischner aus Altmannstein
mit einem geprüften Angebotspreis von 16.299,07 €.
Los 2 – Vollwärmeeschutz
8 Firmen wurden beteiligt, zwei Angebote wurden abgegeben.
Mindestfordernde Firma war die Firma Baldauf aus Painten mit
einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 63.652,90
€. Der weitere Bieter fordert für diese Arbeiten
eine Summe in Höhe von 66.394,97 €.
Los 3 – Fenster
6 Firmen wurden beteiligt, ein Angebot wurde abgegeben.
Die anbietende Firma Vogl aus Neustadt bietet hier einen Angebotspreis
in Höhe von 12.346,25 €.
Los 4 – Verschattungsanlage (Umbau)
Hier ging kein Angebot ein, so dass die Ausschreibung aufzuheben
war.
Bei der anschließend durchgeführten Freihändigen
Vergabe wurden zwei Angebote eingeholt. Hier zeigt sich folgendes
Ergebnis:
Mindestfordernde Firma war die Firma Gruss und Ilnseher aus
Kelheim zum Angebotspreis von 17.672,69 €, das nächstfolgende
Angebot belief sich auf 19.361,30 €.
In diesem Los wurden die Ansätze der Kostenschätzung
erheblich überschritten, da sich die Umbauarbeiten doch
schwieriger darstellten als angenommen. Alles in allem bleibe
man mit der Sanierung dieses Abschnittes jedoch unter der
gesamt angesetzten Kostenschätzung.
Die Aufträge zur Fassadensanierung der Grund- und Hauptschule
Ihrlerstein werden an folgende Firmen vergeben:
Los 1 – Fassadenverkleidung an die Firma Tischner aus
Altmannsstein zum Angebotspreis von 16.299,07 €,
Los 2 – Vollwärmeschutz an die Firma Baldauf aus
Painten zum Angebotspreis von 63.652,90 €,
Los 3 – Fenster an die Firma Vogl aus Neustadt a.d.
Donau zum Angebotspreis von 12.346,25 € und
Los 4 – Verschattung an die Firma Gruss+Ilnseher aus
Kelheim zum Angebotspreis von 17.672,69 €
Straßenbaumaßnahmen
a) Information über die Anliegerversammlung „Schwalbenstraße“
Am 17.06.2010 fand ein Ortstermin in der Schwalbenstraße
mit den beteiligten Anwohnern statt. Hierbei wurde von Dipl.-Ing.
Wutz der Straßenverlauf der Erschließungsmaßnahme
erläutert. Bei der anschließenden Versammlung im
Sitzungssaal des Rathauses fand die Straßenplanung dann
allgemein Zustimmung, zumal keine größeren Abweichungen
von der jetzt bestehenden Trassierung möglich sind. Im
Rahmen der Bauausführung werden schließlich die
Grenzen genau eingemessen und schließlich durch die
E.ON fünf Straßenleuchten gesetzt. Man gehe bei
dieser Straße von einer Bauzeit von 6 Wochen aus, den
Baufirmen wurde bei der Ausschreibung ein Termin zur Fertigstellung
bis zum 01.11.2010 gesetzt.
b) Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe
Hierzu berichtet der anwesende Planer, Herr Dipl.-Ing.
(FH) Wutz von der Ausschreibung der Maßnahme. Diese
wurde zusammen mit dem Gehweg am Veilchenhang in zwei Losen
ausgeschrieben. Dabei wurde festgelegt, dass auch getrennte
Angebote zulässig sind. Es wurden 13 Firmen angeschrieben,
von denen zehn Firmen ihr Angebot abgaben.
Das günstigste Angebot gab hierbei die Firma Pritsch
aus Sandsbach ab.
Die Kostenschätzung lag hierbei bei 125.000 €. Beim
Angebot der Firma Pritsch handelt es sich um ein günstig
kalkuliertes Angebot, welches um über 9% unter der Kostenschätzung
liegt. Als Bauzeit wurde der Zeitraum vom 13.09.2010 bis 29.10.2010
angegeben.
Hinsichtlich der in der Straße befindlichen Versorgungsleitungen
findet ein Spartengespräch mit den beteiligten Versorgungsträgern
statt. Hierbei wird ebenfalls mit den Stadtwerken Kelheim
hinsichtlich der Versorgung der Anwesen mit Erdgas gesprochen.
Der Auftrag zur Durchführung der Erschließungsmaßnahme
Schwalbenstraße wird der Firma Pritsch aus Sandsbach
als mindestfordernde Firma zum Angebotspreis in Höhe
von 113.450,49 € erteilt.
c) Ergebnis der Ausschreibung „Gehweg Veilchenhang“
und Vergabe
Die Firmen, welche zur Ausschreibung des Teilstückes
der Schwalbenstraße eingeladen waren, wurden auch zur
Angebotsabgabe für die Arbeiten zum Gehweg am Veilchenhang
eingeladen.
Hier lag das günstigste Angebot 27,8 % unter der Kostenschätzung.
Dies begründet die Firma damit, dass es sich hierbei
um einen Überbrückungsauftrag in der Region handle,
so dass die Firma den Bautrupp nicht wieder an Ihren Firmenstandort
verlegen müsse.
Das günstigste Angebot gab hierbei die Firma Fahrner
aus Barbing ab.
Die Kostenschätzung lag hierbei bei 39.975,67 €.
Als Baubeginn wurde von der Firma Fahrner der 06.09.2010 angegeben.
Die Bauzeit werde bei ca. 2 – 3 Wochen liegen.
Den Auftrag zur Erstellung eines Gehwegs entlang des an der
südlichen Ortsgrenze gelegenen Teil des Veilchenhangs
erhält die Firma Fahrner aus Barbing zum Angebotspreis
in Höhe von 28.845,40 €.
d) Information über die Anliegerversammlung „Am
Rosenhang“ und Beschlussfassung über das weitere
Vorgehen
Am 17.06.2010 fand im Anschluss an die Anliegerversammlung
„Schwalbenstraße“ ebenfalls eine Anliegerversammlung
der Straße „Am Rosenhang“ statt. Dabei nahmen
die Anwohner sowie Herr Dipl.-Ing. Köglmeier als von
den Anwohnern hinzugezogener Ingenieur teil. Dabei wurde den
Anwohnern der Inhalt der Kostenschätzungen von Herrn
Dipl.-Ing. Wutz zur Kenntnis gegeben. Nach dessen Ausführungen
betrugen die Kosten für eine Erschließungsmaßnahme
106.000 €, die Kosten für den vereinfachten, von
den Anwohnern beantragten Ausbau, 62.000 €. Herr Köglmeier
stellt daraufhin seine Variante des vereinfachten Ausbaus
dar. Seiner Meinung nach sollten Schadstellen ausgebessert,
Setzungen aufgefüllt, fünf Sinkkästen zur Entwässerung
angebracht sowie eine vollständige Erneuerung beim Anwesen
Sapek durchgeführt werden.
Der Entwurf von Herrn Wutz, mit dessen Bauleitung sich die
Anwohner ebenfalls einverstanden erklärten, sieht hier
eine vollständige Erneuerung der Asphalttragschicht vor
sowie eine Austausch des Koffers in einer mittleren Stärke
von 20 – 25 cm. Die Entwässerung ist auch hier
Teil des Entwurfes.
Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass mit der nun durchgeführten
Maßnahme keine erstmalige Erschließung durchgeführt
sei. Sollte diese in Zukunft notwendig sein, müssen deren
Kosten gemäß der Erschließungsbeitragssatzung
von den Anwohnern getragen werden.
In diesem Zusammenhang wurden den Anwohnern Vereinbarungen
über die Kostenverteilung übersandt.
Die Kostenaufteilungsvereinbarung wurde inzwischen von sämtlichen
Anwohnern unterzeichnet und durch die Sprecher der Anwohner
bei der Gemeinde eingereicht.
Wichtig sei, dass der vereinfachte Ausbau in diesem Fall nur
durchgeführt werden kann, da es sich hier eine Sackgasse
mit geringer Verkehrsbedeutung handelt, welche auf felsigem
Untergrund zu liegen kommt.
Aus dem Gremium wird die Frage gestellt, warum hier die Verwaltung
Vorarbeiten durchgeführt habe, es wäre auch eine
Durchführung der Maßnahme durch die Anwohner selbst
ohne Beteiligung der Gemeinde möglich gewesen.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass es nach
wie vor eine Straße der Gemeinde bleibe. Hinsichtlich
der Koordination mit den Leitungsträgern sei die Federführung
in der Hand der Gemeinde durchaus wünschenswert.
Des weiteren wird angefragt, ein wieweit die Oberflächenentwässerung
abgerechnet werden könne. Sowohl diese als auch die Straßenbeleuchtung
können als Vorausleistung auf die in Zukunft durchzuführende
Erschließungsmaßnahme abgerechnet werden.
Die Fragen nach der Tragfähigkeit des Untergrundes seien
erst im Rahmen der Baumaßnahme zu klären, wenn
der Untergrund offengelegt sei.
Hinsichtlich der Gewährleistung sei es so, dass die Firma
keine Gewährleistung für die Frostsicherheit des
Aufbaus übernehmen könne, da dieser auch nicht durch
die Firma eingebaut werde. Jedoch bestehe hierzu eine Gewährleistungspflicht
wegen des Einbaus des Materials sowie für die Beschaffenheit
des Mischgutes.
Dieser Punkt sei auch mit den Anwohnern besprochen worden
und diese seien mit dieser Regelung einverstanden.
In diesem Zusammenhang bedankt sich der Bürgermeister
auch bei den Anwohnern für die gute Zusammenarbeit sowie
den Informationsfluss in dieser Angelegenheit.
Aus dem Gremium wird nochmals dargelegt, dass zwar in der
Zeitung die Kriterien für den vereinfachten Ausbau mit
der Situation als Sackstraße mit wenig Verkehrsbelastung
und ohne Durchgangsverkehr genannt wurden, man hier aber auch
die Belastung eines Anwohners im Auge gehabt habe, welcher
fast die gesamte Südseite des Ausbaugebietes besitze.
Dieser werde durch den vereinfachten Ausbau auch nicht so
stark herangezogen.
Man sei sich auch im Klaren, dass nicht jede Straße
nach diesem Standard ausgebaut werden könne. Diesbezüglich
habe sich der Gemeinderat seine Entscheidung auch nicht leicht
gemacht.
Der Bürgermeister schlägt nun vor, über folgende
Punkte abzustimmen:
- Ausbaustandard der Straße „Am Rosenhang“
- Durchführung der Ausschreibung
- eventuell Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe an
den wirtschaftlichsten Bieter, da dann die Augustsitzung ausfallen
könne.
Aus dem Gremium wird eine Unterbrechung der Sitzung für
10 Minuten beantragt. Diesem Wunsch wird einstimmig entsprochen.
Nach dieser Sitzungsunterbrechung fasst man folgenden Beschluss:
Dem von den Anwohnern beantragten vereinfachten Ausbau der
Straße „Am Rosenhang“ wird zugestimmt. Die
Ausschreibung soll durch die Verwaltung vorbereitet werden.
Den Anwohnern wird ermöglicht, zusätzliche Firmen
für die Ausschreibung zu benennen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter
nach dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Wutz zu
erteilen.
Straßenbeleuchtungsvertrag mit E.ON Bayern -
Vertragsverlängerung
Der bislang bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag
wurde im Juli 1991 noch durch die Firma OBAG mit der Gemeinde
Ihrlerstein abgeschlossen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit
von 20 Jahren, liefe also noch bis 31.08.2011. Die E.ON als
Nachfolgeunternehmen der OBAG drängt nun auf eine Verlängerung
dieses Vertrages bis 31.08.2016. Der Zeitpunkt für den
turnusmäßigen Wechsel der Leuchtmittel ist das
Jahr 2014. Daher wird vorgeschlagen, den Vertrag auch nur
bis zu diesem Datum zu verlängern, da dann Entscheidungen
über eventuell neuartige Leuchtmittel (LED, Induktionsleuchten)
getroffen werden müssen.
In diesem Zusammenhang trägt der Bürgermeister auch
das Angebot der IPSE in Neumarkt, einer Tochter des Bayerischen
Gemeindetages vor, in welchem diese Induktionsleuchtmittel
mit 23 W und 30 W zum Einsatz in der herkömmlichen, jetzt
80 W starken Straßenbeleuchtung bietet. Hier sei es
zu überlegen, ob der Straßenzug „Am Rosenhang“
als Probebetrieb im Rahmen des Ausbaus mit diesen Leuchten
ausgerüstet werde.
Eine Möglichkeit, ganz aus dem Vertrag auszusteigen,
wie von einem Gemeinderatsmitglied vorgeschlagen, gebe es
nicht, da die Gemeinde nicht über einen von der E.ON
zertifizierten Elektriker verfügt. Ferner sei auch kein
geeignetes Fahrzeug zum Lampenwechsel vorhanden. Hier sollten
eventuell Möglichkeiten zur Kooperation mit benachbarten
Gemeinden ausgelotet werden.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit der E.ON Bayern wird
mit dem Umfang des
„Komplettpaket 2008 N“ bis 31.12.2014 verlängert.
Der Preis pro Brennstelle beträgt bis 31.12.2012 unverändert
21,36 €/Jahr.
Bayerische Denkmalschutzliste – Aufnahme der
„Alten Schmiede“;
Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde
Im Rahmen einer Ortseinsicht mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
beim Landratsamt, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
sowie der Gemeinde Ihrlerstein wurde eine Ortseinsicht zur
Feststellung der „Alten Schmiede“ in der Hauptstraße
16 in Ihrlerstein durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt,
dass es sich bei diesem Gebäude aufgrund seiner historischen
Bedeutung um ein Baudenkmal im Sinne des Art. 1 Abs. 1 des
Denkmalschutzgesetzes handelt. Die Gemeinde wurde dahingehend
beteiligt, dass das Landesamt für Denkmalpflege um die
Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde bittet. In diesem
Verfahrensschritt kann die Gemeinde sachliche Korrekturen
oder Ergänzungen dem Landesamt für Denkmalpflege
mitteilen. Einwendungen, welche sich gegen die Folgen der
Denkmalfeststellung richten, können nicht berücksichtigt
werden.
Falls keine Äußerung der Gemeinde bis zum 31.08.2010
erfolgt, gilt das Benehmen hergestellt.
Hierzu wird vorgeschlagen, das Benehmen ausdrücklich
zu erklären, sowie die weiteren Schritte der Sanierung
dann mit den Anwohnern und dem Landratsamt als unterer Denkmalschutzbehörde
abzuklären.
Mit dieser Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
Information
Der Markt Painten will im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes
seinen Marktplatzbereich sanieren und neu gestalten. Um jedoch
in Genuss dieser Fördermittel gelangen zu können,
ist ein Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit notwendig.
Aus diesem Grund wurden vom Bürgermeister des Marktes
Painten die Bürgermeister des Marktes Essing sowie der
Gemeinde Ihrlerstein beteiligt, um ein gemeinsames Konzept
erarbeiten zu können.
Als weitere Marschroute sei geplant, dass der Markt Painten
hier einen Antrag auf Mittel nach dem Städtebauförderungsprogramm
stelle und dann das weitere Vorgehen abgewartet werden solle.
Vorerst seien auch noch keine Zahlungen zu leisten.
Da hierzu noch kein Beschluss notwendig sei, dient dieser
Punkt in diesem Fall lediglich der Information.
Informationen und Anfragen
- Der Bürgermeister berichtet über den
Breitbandausbau in Ihrlerstein. Der ursprünglich übersandte
Vertrag wurde auf Drängen der Gemeinde Ihrlerstein nochmals
überarbeitet und zwar dahingehend, dass hier ein Vertragsende
mit aufgenommen wurde. Kommt die Firma MVOX ihrer Verpflichtung
zum Ausbau nicht bis zum 30.06.2011 nach, ist der Vertrag
aufgehoben und die Gemeinde erhält die bislang aufgewendeten
Mittel wieder zurück. Die von der Firma MVOX verlangten
Vorauszahlungen wurden im neuen Vertrag ebenfalls von 17.500
€ auf 12.500 € reduziert. Tatsache ist, dass die
Netzknoten in Kelheim zurzeit ausgebaut ist und die Firma
lediglich noch auf die Freischaltungen der Teilnehmeranschlussleitungen
durch die Telekom wartet. Wegen dieses Umstands sei die Presseberichterstattung
über die Firma MVOX zurzeit nicht sehr positiv. Trotzdem
soll durch die Firma MVOX in absehbarer Zeit ein Informationstermin
mit den interessierten Ihrlersteiner Bürgern abgehalten
werden.
- Ferner gibt der Bürgermeister bekannt, dass am 21.07.2010
das Rathaus aufgrund des Betriebsausflugs der Bediensteten
geschlossen sei.
- Aus dem Gremium wird beantragt, die Häufung von Verkehrszeichen
an der Straße „Am Wiesengrund“ zu prüfen.
Hier stehen in einem kurzen Bereich neun Verkehrszeichen.
Dies werde, so der Bürgermeister, bei der nächsten
Verkehrsschau zusammen mit der Polizei besichtigt.
- Des weiteren wird angemahnt, dass der öffentliche Verkehrsraum
beim „Schüttbuckel“ freizuschneiden sei.
Diese Maßnahme werde zurzeit durch den Grundstückseigentümer
nach Gespräch mit der Gemeinde durchgeführt, so
der Bürgermeister. Dazu fand bereits am Sitzungstag eine
Ortsbegehung statt.
- Die Straßeneinmündung „Mohnblumenweg/Veilchenhang“
werde im Rahmen der jetzt anstehenden Straßenbaumaßnahmen
saniert.
- Der Termin für das Schulfest mit Namensgebung findet
voraussichtlich am 24. September 2010 statt.
- Der Termin für den Beginn der Bauarbeiten des Radweges
zwischen der Wallnerkapelle und dem Ortseingang in Ihrlerstein
liegt der Gemeinde noch nicht vor, jedoch findet hier am 19.07.2010
um 15.00 Uhr ein Termin des Straßenbauamtes mit den
beteiligten Leitungsträgern statt.
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