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Aus der Gemeinderatssitzung vom Juli 2010


Fassadensanierung der Grund- und Hauptschule
Ergebnisse der Ausschreibung und Vergabe der Gewerke

Der Bürgermeister begrüßt hier Herrn Architekten Gerhard Finger vom Architekturbüro Kellner-Finger, welcher die Ausschreibung der Fassadensanierung durchgeführt hat. Herr Finger berichtet von der schleppenden Beteiligung der Firmen. Teilweise wurde pro Los lediglich ein Angebot abgegeben, bei einem Los wurde gar kein Angebot abgegeben, so dass in diesem Punkt die Ausschreibung aufzuheben war und stattdessen eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt wurde.

Im Einzelnen stellen sich die Angebote folgendermaßen dar:

Los 1 – Fassadenverkleidungen

7 Firmen wurden beteiligt, ein Angebot wurde abgegeben.

Die anbietende Firma war die Firma Tischner aus Altmannstein mit einem geprüften Angebotspreis von 16.299,07 €.

Los 2 – Vollwärmeeschutz

8 Firmen wurden beteiligt, zwei Angebote wurden abgegeben.

Mindestfordernde Firma war die Firma Baldauf aus Painten mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 63.652,90 €. Der weitere Bieter fordert für diese Arbeiten eine Summe in Höhe von 66.394,97 €.

Los 3 – Fenster

6 Firmen wurden beteiligt, ein Angebot wurde abgegeben.

Die anbietende Firma Vogl aus Neustadt bietet hier einen Angebotspreis in Höhe von 12.346,25 €.

Los 4 – Verschattungsanlage (Umbau)

Hier ging kein Angebot ein, so dass die Ausschreibung aufzuheben war.

Bei der anschließend durchgeführten Freihändigen Vergabe wurden zwei Angebote eingeholt. Hier zeigt sich folgendes Ergebnis:

Mindestfordernde Firma war die Firma Gruss und Ilnseher aus Kelheim zum Angebotspreis von 17.672,69 €, das nächstfolgende Angebot belief sich auf 19.361,30 €.

In diesem Los wurden die Ansätze der Kostenschätzung erheblich überschritten, da sich die Umbauarbeiten doch schwieriger darstellten als angenommen. Alles in allem bleibe man mit der Sanierung dieses Abschnittes jedoch unter der gesamt angesetzten Kostenschätzung.

Die Aufträge zur Fassadensanierung der Grund- und Hauptschule Ihrlerstein werden an folgende Firmen vergeben:

Los 1 – Fassadenverkleidung an die Firma Tischner aus Altmannsstein zum Angebotspreis von 16.299,07 €,
Los 2 – Vollwärmeschutz an die Firma Baldauf aus Painten zum Angebotspreis von 63.652,90 €,
Los 3 – Fenster an die Firma Vogl aus Neustadt a.d. Donau zum Angebotspreis von 12.346,25 € und
Los 4 – Verschattung an die Firma Gruss+Ilnseher aus Kelheim zum Angebotspreis von 17.672,69 €



Straßenbaumaßnahmen
a) Information über die Anliegerversammlung „Schwalbenstraße“

Am 17.06.2010 fand ein Ortstermin in der Schwalbenstraße mit den beteiligten Anwohnern statt. Hierbei wurde von Dipl.-Ing. Wutz der Straßenverlauf der Erschließungsmaßnahme erläutert. Bei der anschließenden Versammlung im Sitzungssaal des Rathauses fand die Straßenplanung dann allgemein Zustimmung, zumal keine größeren Abweichungen von der jetzt bestehenden Trassierung möglich sind. Im Rahmen der Bauausführung werden schließlich die Grenzen genau eingemessen und schließlich durch die E.ON fünf Straßenleuchten gesetzt. Man gehe bei dieser Straße von einer Bauzeit von 6 Wochen aus, den Baufirmen wurde bei der Ausschreibung ein Termin zur Fertigstellung bis zum 01.11.2010 gesetzt.


b) Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe

Hierzu berichtet der anwesende Planer, Herr Dipl.-Ing. (FH) Wutz von der Ausschreibung der Maßnahme. Diese wurde zusammen mit dem Gehweg am Veilchenhang in zwei Losen ausgeschrieben. Dabei wurde festgelegt, dass auch getrennte Angebote zulässig sind. Es wurden 13 Firmen angeschrieben, von denen zehn Firmen ihr Angebot abgaben.

Das günstigste Angebot gab hierbei die Firma Pritsch aus Sandsbach ab.
Die Kostenschätzung lag hierbei bei 125.000 €. Beim Angebot der Firma Pritsch handelt es sich um ein günstig kalkuliertes Angebot, welches um über 9% unter der Kostenschätzung liegt. Als Bauzeit wurde der Zeitraum vom 13.09.2010 bis 29.10.2010 angegeben.

Hinsichtlich der in der Straße befindlichen Versorgungsleitungen findet ein Spartengespräch mit den beteiligten Versorgungsträgern statt. Hierbei wird ebenfalls mit den Stadtwerken Kelheim hinsichtlich der Versorgung der Anwesen mit Erdgas gesprochen.

Der Auftrag zur Durchführung der Erschließungsmaßnahme Schwalbenstraße wird der Firma Pritsch aus Sandsbach als mindestfordernde Firma zum Angebotspreis in Höhe von 113.450,49 € erteilt.


c) Ergebnis der Ausschreibung „Gehweg Veilchenhang“ und Vergabe

Die Firmen, welche zur Ausschreibung des Teilstückes der Schwalbenstraße eingeladen waren, wurden auch zur Angebotsabgabe für die Arbeiten zum Gehweg am Veilchenhang eingeladen.

Hier lag das günstigste Angebot 27,8 % unter der Kostenschätzung. Dies begründet die Firma damit, dass es sich hierbei um einen Überbrückungsauftrag in der Region handle, so dass die Firma den Bautrupp nicht wieder an Ihren Firmenstandort verlegen müsse.

Das günstigste Angebot gab hierbei die Firma Fahrner aus Barbing ab.
Die Kostenschätzung lag hierbei bei 39.975,67 €. Als Baubeginn wurde von der Firma Fahrner der 06.09.2010 angegeben. Die Bauzeit werde bei ca. 2 – 3 Wochen liegen.

Den Auftrag zur Erstellung eines Gehwegs entlang des an der südlichen Ortsgrenze gelegenen Teil des Veilchenhangs erhält die Firma Fahrner aus Barbing zum Angebotspreis in Höhe von 28.845,40 €.


d) Information über die Anliegerversammlung „Am Rosenhang“ und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Am 17.06.2010 fand im Anschluss an die Anliegerversammlung „Schwalbenstraße“ ebenfalls eine Anliegerversammlung der Straße „Am Rosenhang“ statt. Dabei nahmen die Anwohner sowie Herr Dipl.-Ing. Köglmeier als von den Anwohnern hinzugezogener Ingenieur teil. Dabei wurde den Anwohnern der Inhalt der Kostenschätzungen von Herrn Dipl.-Ing. Wutz zur Kenntnis gegeben. Nach dessen Ausführungen betrugen die Kosten für eine Erschließungsmaßnahme 106.000 €, die Kosten für den vereinfachten, von den Anwohnern beantragten Ausbau, 62.000 €. Herr Köglmeier stellt daraufhin seine Variante des vereinfachten Ausbaus dar. Seiner Meinung nach sollten Schadstellen ausgebessert, Setzungen aufgefüllt, fünf Sinkkästen zur Entwässerung angebracht sowie eine vollständige Erneuerung beim Anwesen Sapek durchgeführt werden.

Der Entwurf von Herrn Wutz, mit dessen Bauleitung sich die Anwohner ebenfalls einverstanden erklärten, sieht hier eine vollständige Erneuerung der Asphalttragschicht vor sowie eine Austausch des Koffers in einer mittleren Stärke von 20 – 25 cm. Die Entwässerung ist auch hier Teil des Entwurfes.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass mit der nun durchgeführten Maßnahme keine erstmalige Erschließung durchgeführt sei. Sollte diese in Zukunft notwendig sein, müssen deren Kosten gemäß der Erschließungsbeitragssatzung von den Anwohnern getragen werden.

In diesem Zusammenhang wurden den Anwohnern Vereinbarungen über die Kostenverteilung übersandt.

Die Kostenaufteilungsvereinbarung wurde inzwischen von sämtlichen Anwohnern unterzeichnet und durch die Sprecher der Anwohner bei der Gemeinde eingereicht.

Wichtig sei, dass der vereinfachte Ausbau in diesem Fall nur durchgeführt werden kann, da es sich hier eine Sackgasse mit geringer Verkehrsbedeutung handelt, welche auf felsigem Untergrund zu liegen kommt.

Aus dem Gremium wird die Frage gestellt, warum hier die Verwaltung Vorarbeiten durchgeführt habe, es wäre auch eine Durchführung der Maßnahme durch die Anwohner selbst ohne Beteiligung der Gemeinde möglich gewesen.

Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass es nach wie vor eine Straße der Gemeinde bleibe. Hinsichtlich der Koordination mit den Leitungsträgern sei die Federführung in der Hand der Gemeinde durchaus wünschenswert.

Des weiteren wird angefragt, ein wieweit die Oberflächenentwässerung abgerechnet werden könne. Sowohl diese als auch die Straßenbeleuchtung können als Vorausleistung auf die in Zukunft durchzuführende Erschließungsmaßnahme abgerechnet werden.

Die Fragen nach der Tragfähigkeit des Untergrundes seien erst im Rahmen der Baumaßnahme zu klären, wenn der Untergrund offengelegt sei.

Hinsichtlich der Gewährleistung sei es so, dass die Firma keine Gewährleistung für die Frostsicherheit des Aufbaus übernehmen könne, da dieser auch nicht durch die Firma eingebaut werde. Jedoch bestehe hierzu eine Gewährleistungspflicht wegen des Einbaus des Materials sowie für die Beschaffenheit des Mischgutes.

Dieser Punkt sei auch mit den Anwohnern besprochen worden und diese seien mit dieser Regelung einverstanden.

In diesem Zusammenhang bedankt sich der Bürgermeister auch bei den Anwohnern für die gute Zusammenarbeit sowie den Informationsfluss in dieser Angelegenheit.

Aus dem Gremium wird nochmals dargelegt, dass zwar in der Zeitung die Kriterien für den vereinfachten Ausbau mit der Situation als Sackstraße mit wenig Verkehrsbelastung und ohne Durchgangsverkehr genannt wurden, man hier aber auch die Belastung eines Anwohners im Auge gehabt habe, welcher fast die gesamte Südseite des Ausbaugebietes besitze. Dieser werde durch den vereinfachten Ausbau auch nicht so stark herangezogen.

Man sei sich auch im Klaren, dass nicht jede Straße nach diesem Standard ausgebaut werden könne. Diesbezüglich habe sich der Gemeinderat seine Entscheidung auch nicht leicht gemacht.
Der Bürgermeister schlägt nun vor, über folgende Punkte abzustimmen:

- Ausbaustandard der Straße „Am Rosenhang“
- Durchführung der Ausschreibung
- eventuell Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, da dann die Augustsitzung ausfallen könne.

Aus dem Gremium wird eine Unterbrechung der Sitzung für 10 Minuten beantragt. Diesem Wunsch wird einstimmig entsprochen.

Nach dieser Sitzungsunterbrechung fasst man folgenden Beschluss:

Dem von den Anwohnern beantragten vereinfachten Ausbau der Straße „Am Rosenhang“ wird zugestimmt. Die Ausschreibung soll durch die Verwaltung vorbereitet werden. Den Anwohnern wird ermöglicht, zusätzliche Firmen für die Ausschreibung zu benennen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter nach dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Wutz zu erteilen.



Straßenbeleuchtungsvertrag mit E.ON Bayern - Vertragsverlängerung

Der bislang bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag wurde im Juli 1991 noch durch die Firma OBAG mit der Gemeinde Ihrlerstein abgeschlossen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren, liefe also noch bis 31.08.2011. Die E.ON als Nachfolgeunternehmen der OBAG drängt nun auf eine Verlängerung dieses Vertrages bis 31.08.2016. Der Zeitpunkt für den turnusmäßigen Wechsel der Leuchtmittel ist das Jahr 2014. Daher wird vorgeschlagen, den Vertrag auch nur bis zu diesem Datum zu verlängern, da dann Entscheidungen über eventuell neuartige Leuchtmittel (LED, Induktionsleuchten) getroffen werden müssen.

In diesem Zusammenhang trägt der Bürgermeister auch das Angebot der IPSE in Neumarkt, einer Tochter des Bayerischen Gemeindetages vor, in welchem diese Induktionsleuchtmittel mit 23 W und 30 W zum Einsatz in der herkömmlichen, jetzt 80 W starken Straßenbeleuchtung bietet. Hier sei es zu überlegen, ob der Straßenzug „Am Rosenhang“ als Probebetrieb im Rahmen des Ausbaus mit diesen Leuchten ausgerüstet werde.

Eine Möglichkeit, ganz aus dem Vertrag auszusteigen, wie von einem Gemeinderatsmitglied vorgeschlagen, gebe es nicht, da die Gemeinde nicht über einen von der E.ON zertifizierten Elektriker verfügt. Ferner sei auch kein geeignetes Fahrzeug zum Lampenwechsel vorhanden. Hier sollten eventuell Möglichkeiten zur Kooperation mit benachbarten Gemeinden ausgelotet werden.

Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit der E.ON Bayern wird mit dem Umfang des
„Komplettpaket 2008 N“ bis 31.12.2014 verlängert. Der Preis pro Brennstelle beträgt bis 31.12.2012 unverändert 21,36 €/Jahr.



Bayerische Denkmalschutzliste – Aufnahme der „Alten Schmiede“;
Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde

Im Rahmen einer Ortseinsicht mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sowie der Gemeinde Ihrlerstein wurde eine Ortseinsicht zur Feststellung der „Alten Schmiede“ in der Hauptstraße 16 in Ihrlerstein durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass es sich bei diesem Gebäude aufgrund seiner historischen Bedeutung um ein Baudenkmal im Sinne des Art. 1 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes handelt. Die Gemeinde wurde dahingehend beteiligt, dass das Landesamt für Denkmalpflege um die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde bittet. In diesem Verfahrensschritt kann die Gemeinde sachliche Korrekturen oder Ergänzungen dem Landesamt für Denkmalpflege mitteilen. Einwendungen, welche sich gegen die Folgen der Denkmalfeststellung richten, können nicht berücksichtigt werden.

Falls keine Äußerung der Gemeinde bis zum 31.08.2010 erfolgt, gilt das Benehmen hergestellt.

Hierzu wird vorgeschlagen, das Benehmen ausdrücklich zu erklären, sowie die weiteren Schritte der Sanierung dann mit den Anwohnern und dem Landratsamt als unterer Denkmalschutzbehörde abzuklären.

Mit dieser Vorgehensweise besteht Einverständnis.



Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
Information

Der Markt Painten will im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes seinen Marktplatzbereich sanieren und neu gestalten. Um jedoch in Genuss dieser Fördermittel gelangen zu können, ist ein Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit notwendig. Aus diesem Grund wurden vom Bürgermeister des Marktes Painten die Bürgermeister des Marktes Essing sowie der Gemeinde Ihrlerstein beteiligt, um ein gemeinsames Konzept erarbeiten zu können.

Als weitere Marschroute sei geplant, dass der Markt Painten hier einen Antrag auf Mittel nach dem Städtebauförderungsprogramm stelle und dann das weitere Vorgehen abgewartet werden solle. Vorerst seien auch noch keine Zahlungen zu leisten.

Da hierzu noch kein Beschluss notwendig sei, dient dieser Punkt in diesem Fall lediglich der Information.



Informationen und Anfragen

- Der Bürgermeister berichtet über den Breitbandausbau in Ihrlerstein. Der ursprünglich übersandte Vertrag wurde auf Drängen der Gemeinde Ihrlerstein nochmals überarbeitet und zwar dahingehend, dass hier ein Vertragsende mit aufgenommen wurde. Kommt die Firma MVOX ihrer Verpflichtung zum Ausbau nicht bis zum 30.06.2011 nach, ist der Vertrag aufgehoben und die Gemeinde erhält die bislang aufgewendeten Mittel wieder zurück. Die von der Firma MVOX verlangten Vorauszahlungen wurden im neuen Vertrag ebenfalls von 17.500 € auf 12.500 € reduziert. Tatsache ist, dass die Netzknoten in Kelheim zurzeit ausgebaut ist und die Firma lediglich noch auf die Freischaltungen der Teilnehmeranschlussleitungen durch die Telekom wartet. Wegen dieses Umstands sei die Presseberichterstattung über die Firma MVOX zurzeit nicht sehr positiv. Trotzdem soll durch die Firma MVOX in absehbarer Zeit ein Informationstermin mit den interessierten Ihrlersteiner Bürgern abgehalten werden.

- Ferner gibt der Bürgermeister bekannt, dass am 21.07.2010 das Rathaus aufgrund des Betriebsausflugs der Bediensteten geschlossen sei.

- Aus dem Gremium wird beantragt, die Häufung von Verkehrszeichen an der Straße „Am Wiesengrund“ zu prüfen. Hier stehen in einem kurzen Bereich neun Verkehrszeichen. Dies werde, so der Bürgermeister, bei der nächsten Verkehrsschau zusammen mit der Polizei besichtigt.

- Des weiteren wird angemahnt, dass der öffentliche Verkehrsraum beim „Schüttbuckel“ freizuschneiden sei. Diese Maßnahme werde zurzeit durch den Grundstückseigentümer nach Gespräch mit der Gemeinde durchgeführt, so der Bürgermeister. Dazu fand bereits am Sitzungstag eine Ortsbegehung statt.

- Die Straßeneinmündung „Mohnblumenweg/Veilchenhang“ werde im Rahmen der jetzt anstehenden Straßenbaumaßnahmen saniert.

- Der Termin für das Schulfest mit Namensgebung findet voraussichtlich am 24. September 2010 statt.

- Der Termin für den Beginn der Bauarbeiten des Radweges zwischen der Wallnerkapelle und dem Ortseingang in Ihrlerstein liegt der Gemeinde noch nicht vor, jedoch findet hier am 19.07.2010 um 15.00 Uhr ein Termin des Straßenbauamtes mit den beteiligten Leitungsträgern statt.

 
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