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Aus der Gemeinderatssitzung vom 09. April 2013

Vollzug der Gemeindeordnung
Vereidigung der Gemeinderätin Barbara Müller

Wie in der Sitzung vom 05.03.2013 festgestellt, rückt Frau Barbara Müller als Listennachfolgerin für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied, Herrn Alfons Sedlmayer, nach. Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ist das nachrückende Gemeinderatsmitglied in der ersten der Berufung folgenden Sitzung durch den Ersten Bürgermeister zu vereidigen. Frau Barbara Müller legt den Amtseid ab.
Der Bürgermeister begrüßt das neu vereidigte Gemeinderatsmitglied in den Reihen des Gremiums und wünscht ihr viel Erfolg bei ihrem Ehrenamt.

Bedingt durch das Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Alfons Sedlmayer und der Neubesetzung durch die Listennachfolgerin ist es ebenfalls notwendig, die Ausschüsse neu zu besetzen. Gemeinderätin Müller übernimmt die freiwerdenden Sitze im Finanz-, Bau-, Kultur- und Rechnungsprüfungsausschuss. Gemeinderat Roland Kasper wurde als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung (VG) bestimmt.



Ausbau Gronsdorfer Weg – Bauabschnitt II
Ausschreibung der Straßenbaumaßnahmen


Zu diesem Punkt übergibt der Bürgermeister das Wort an Herrn Dipl.-Ing. (FH) Christoph Wutz vom Ingenieurbüro Wutz aus Painten, welcher die Anwesenden über die anstehenden Straßenausbaumaßnahmen informiert.

Nach Abschluss des Bauabschnitts I, mit dem die grundsätzlichen Ausbauparameter bereits festgelegt wurden, erfolgt nun die Durchführung des Bauabschnitts II, welcher die Strecke vom „Flurweg“ bis zur Einmündung in die „Hauptstraße“ umfasst.

Herr Wutz erläutert seine Planung und teilt mit, dass für die Baumaßnahme ein Grunderwerb von rund 100 m² erforderlich sei, um bestehende Engstellen zu beseitigen.

Die Kostenschätzung, welche bei Planung des Bauabschnitts I mit rund 380.000 € beziffert wurden, mussten nun aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Bausektor auf 400.000 € angehoben werden.

Im Zusammenhang mit dem Straßenbau fand auch ein Spartengespräch statt, bei dem die Leitungsträger mitteilten, auch ihre Leitungen in diesem Bereich instand zu setzen bzw. zu erneuern. Ebenso wird die Gemeinde hier ein zusätzliches Leerrohr mit einziehen, um für künftige Kabelverlegungen auf dem Breitbandsektor gewappnet zu sein.

Bezüglich der im nördlichen Bereich gelegenen Gebiete, welche durch einen Bebauungsplan erschlossen werden sollen, findet diese Woche noch ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer statt. Hier wird dann auch die endgültige Lage des Bürgersteiges sowie der Zufahrten an die angrenzenden Grundstücke festgelegt.

Als Bauzeit ist ein Zeitraum von drei bis vier Monaten angestrebt, die Vergabe der Bauarbeiten soll bereits in der nächsten Sitzung erfolgen.

Für die Ausschreibung kommt man überein, die gleichen Firmen wie bei der Ausschreibung des Bauabschnitts I zu beteiligen.

Der Bauabschnitt II des Gronsdorfer Weges wird im vorgetragenen Umfang ausgeschrieben. Im Rahmen der Ausschreibung wird auf die bereits beim Bauabschnitt I beteiligten Firmen zurückgegriffen.



Angebot der Firma E.ON zum Umbau der Straßenbeleuchtung

Aufgrund des Neubaus im Rahmen des Bauabschnitts II des Gronsdorfer Weges ist es erforderlich, zur normgerechten Ausleuchtung der Straße fünf Brennstellen neu zu errichten sowie zehn Brennstellen, welche bereits auf die LED-Technik umgerüstet wurden, zu versetzen.

Der Neubau der fünf Brennstellen schlägt mit 10.943,62 € zu Buche, für die Versetzung der zehn Brennstellen werden von Seiten der E.ON 2.944,20 € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ist die Maßnahme mit insgesamt 16.526,51 € beziffert. Gegen diese Maßnahme bestehen keine Einwände und so fasst man folgenden Beschluss:

Dem Angebot der Firma E.ON zur Erweiterung und zum Umbau der Straßenbeleuchtung im Gronsdorfer Weg im Rahmen des Bauabschnittes II wird zum Angebotspreis von brutto 16.526,51 € zugestimmt.



Angebot zum Ankauf eines gebrauchten Spindelrasenmähers für die Sportplatzpflege

Der zurzeit beim Sportverein eingesetzte Spindelrasenmäher ist nach 17 Jahren verbraucht. So wurde mit diesem Mäher seit seiner Beschaffung eine Rasenfläche von ca. 3 Mio. m² gemäht und eine gleiche Fläche gekehrt.

Der Vorstand des Sportvereins Ihrlerstein legt dar, dass bis in die achtziger Jahre die Gemeinde die Sportplatzpflege übernommen hatte. Danach wurde von der Gemeinde ein Spindelrasenmäher beschafft, mit welchem der Sportverein die Platzpflege dann in Eigenregie durchführte.

Nun liegt ein Angebot über einen gebrauchten Spindelmäher vor, der 1.200 Betriebsstunden geleistet hat. Dieser Mäher würde mit 13.804,00 € zu Buche schlagen. Der Sportverein bittet um Übernahme der Beschaffungskosten durch die Gemeinde Ihrlerstein.

Die Frage nach einer Beteiligung des SV Ihrlerstein an den Beschaffungskosten muss von Seiten des Sportvereins in einer Vereinsausschusssitzung geklärt werden.

Die Entscheidung über die Beschaffung eines Spindelmähers für den Sportverein Ihrlerstein wird bis zur Aussage des Vereinsausschusses über eine Beteiligung des Vereins an den Beschaffungskosten zurückgestellt.



Bebauungsplan „Am Feuerwehrhaus“
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und weiteres Vorgehen

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 04.03. – 05.04.2013 statt.
Von den Bürgern gingen hierzu keine Anregungen oder Äußerungen ein.

Keine Äußerung ging von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein:
- Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe Kelheim –
- ZV zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe
- Stadtwerke Kelheim – Gasversorgung
Keine Einwendungen werden von folgenden Stellen erhoben:
- Regionaler Planungsverband
- Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde –
- Vermessungsamt Abensberg
- Stadt Kelheim
- Markt Essing

Folgende Stellen gaben Äußerungen zum vorliegenden Plankonzept ab:

- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim:
- Deutsche Telekom – Netzproduktion:
- Staatl. Bauamt Landshut – Bereich Straßenbau
Themen: Bauverbotszone, Lärmschutz, Erschließung/Anbindung, Sichtflächen
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
Themen: Bodenversiegelung, Entwässerungssystem
- Landratsamt Kelheim – Untere Naturschutzbehörde
Themen: vereinfachtes Verfahren der B-Plan-Aufstellung, Pflanzliste
- Landratsamt Kelheim – Umweltbehörde bzgl. Lärmschutz
- Landratsamt Kelheim – Straßenverkehrsbehörde –
Geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen
- Landratsamt Kelheim – Städtebau
- E.ON Bayern AG
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerisches Landesamt für Umwelt

Die eingegangenen Stellungnahmen werden, sofern noch nicht geschehen, in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf ist in der nächsten Sitzung zur Billigung und zur Einleitung der weiteren Verfahrensschritte vorzulegen.

Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme:

Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Straßenplaner, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Franz Wutz, welcher den Anwesenden über die geplante Straßenbaumaßnahme im Bereich „Am Feuerwehrhaus“ zur Erschließung des Baugebietes berichtet.



Man einigt sich darauf, an der Ausschreibung 12 – 13 Firmen zu beteiligen. So sollen die Firmen der Ausschreibung „Gronsdorfer Weg“ sowie weitere kleinere Firmen beteiligt werden.

Die Straßenbaumaßnahme „Am Feuerwehrhaus“ wird wie vorgestellt ausgeschrieben. An der Ausschreibung sollen 12 – 13 Firmen beteiligt werden.



Informationen und Anfragen

- Der Bürgermeister berichtet über einen Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung, nach welchem die Stadt Regensburg erste Verträge zur Verkehrsüberwachung mit den beteiligten Gemeinden kündigt, wenn hier die Länge des Anfahrtsweges in keinem Verhältnis zu den erzielten Verwarnungsgeldern steht. Nach Rücksprache mit der Stadt Regensburg ist dies jedoch in Ihrlerstein nicht vorgesehen.


- Weiterhin liegt ein Angebot über ein Elektromobil vom Typ „Renault Twizy“ vor. Dieses Fahrzeug wäre werbefinanziert und wird der Gemeinde zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Für die Gemeinde fallen Kosten für die Batteriemiete in Höhe von monatlich 50 € sowie die Versicherung in Höhe von monatlich 30 € an. Da jedoch die Gewerbebetriebe in Ihrlerstein bereits den Bürgerbus mitfinanzieren, kommt man überein, diesem Angebot nicht näherzutreten.


- Bei der Zwangsversteigerung des Anwesens „Holzbauhaus Brückl“ berichtet der Bürgermeister, dass der Hauptgläubiger beantragt hat, das Zwangsversteigerungsverfahren einzustellen. Somit steht dieses Grundstück nach wie vor unter Zwangsverwaltung.


- Zur Schlussabrechnung des Bauabschnitts I des Gronsdorfer Weges berichtet der Bürgermeister, dass hier die Schlussabrechnung noch nicht vorliege, da noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Rohrleitungen bestehe. Eine korrigierte Schlussrechnung wurde der Baufirma vorgelegt, diese müsse aber durch diese noch anerkannt werden. Nach Eingang und Prüfung dieser Rechnung kann die Abrechnung der Erschließungsanlage erstellt werden.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:


- Ein Gemeinderatsmitglied moniert den Zustand des Verbindungsweges „Gewerbegebiet Brückl“ zum „Gronsdorfer Weg“. Dieser wurde durch Kabelbauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen und noch nicht vernünftig wiederhergestellt. Hier ist der Bürgermeister mit der ausführenden Baufirma im Gespräch. Sobald die Witterung es zulasse, wird der Weg mit Schotter befestigt.

- Eine weitere Anfrage bezieht sich auf den Kanalanschluss des Anwesens „Kelheimer Straße 30“. Hier wird zurzeit über eine abflusslose Grube entsorgt, da lediglich ein Bewohner dort gemeldet ist. Im Falle eines Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage müsse das Abwasser mittels eines Hauspumpenschachtes zur Kanalisation im Sonnenhang gepumpt werden. Die Leitung hierfür ist bereits vorhanden.

Aus der Bauausschusssitzung vom 28.03.2013

Bauanträge

Bauantrag der Gemeinde Ihrlerstein auf Nachrüstung eines behindertengerechten Aufzuges, Nachrüstung eines Behinderten-WC´s, Erweiterung der bestehenden Bücherei im Rathaus

Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Mit den im Sachverhalt genannten Bauvorhaben besteht Einverständnis.


Bauantrag auf Errichtung einer Garage , Bauort Am Rosenhang

Nach vorliegendem Bauantrag beabsichtigt der Antragsteller die Errichtung einer Garage. Der an gleicher Stelle befindliche
Anbau wird abgebrochen. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche mit besonderer Bedeutung für Landschafts- und Ortsbild ausgewiesen.
Die geplante Maßnahme fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die straßenmäßige Erschließung erfolgt über einen privaten Wohnweg, welcher sich im Eigentum der Anlieger befindet.

Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben. Die Anschlussmöglichkeiten an Wasserversorgung und Kanal sind gegeben.


Bauantrag auf Erweiterung einer bestehenden Einstellhalle, Bauort Kreuzfichte

Nach vorliegendem Bauantrag beabsichtigt der Antragsteller die Erweiterung der bestehenden Einstellhalle. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist es als Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen.
Nach Auskunft des Bauantragstellers wurde das geplante Bauvorhaben mit dem Landratsamt Kelheim abgesprochen, welches seine Zustimmung zusicherte.

Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Mit der Erweiterung der bestehenden Einstellhalle auf den Grundstücken Fl.Nr. 172/5 und172/4 (Teilfläche) besteht seitens der Gemeinde Einverständnis.
Die Erschließung ist gesichert. Die Anschlussmöglichkeiten an Wasserversorgung und Kanal sind gegeben bzw. möglich.


Bauantrag auf Neubau einer Schleppgaube (Erker) auf dem bestehenden Zweifamilienhaus,
Bauort: Sausthal


Nach vorliegendem Bauantrag beabsichtigen die Antragsteller die Errichtung einer Schleppgaube. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als MD –Dorfgebiet- ausgewiesen.
Die geplante Maßnahme fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben. Die Erschließung ist gesichert. Die Anschlussmöglichkeiten an Wasserversorgung und Kanal sind gegeben.


Antrag auf Absenkung des Gehwegs an der Nürnberger Straße
Stellungnahme der Gemeinde

Bürgermeister Häckl gibt den Antrag auf Absenkung des Gehwegs an der Nürnberger Straße in Höhe des Anwesens Fasanenweg bekannt. Der Antrag ist an das Staatliche Bauamt Landshut gerichtet, welches dem Vorhaben zustimmen muss, da die Zufahrtnahme über die St 2233 geplant ist. Vorab muss die Gemeinde jedoch als Eigentümerin des Gehwegs ihre Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben.
Die Gehwegabsenkung könnte im Zuge mit den Straßenbauarbeiten durchgeführt werden, die wegen eines Wasserrohrbruchs in diesem Bereich entstanden sind.

Dem Antrag auf Gehwegabsenkung wird seitens der Gemeinde zugestimmt. Der Antrag kann an das Staatliche Bauamt Landshut weitergegeben werden. Die Kosten für die Gehwegabsenkung sind von den Antragstellern zu tragen.


Antrag auf Absenkung des Gehwegs an der Sudetenstraße

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf Gehwegabsenkung bzw. –abschrägung für einen Wohnhausneubau in der Sudetenstraße.

Dem Antrag auf Gehwegabsenkung wird seitens der Gemeinde zugestimmt. In Abstimmung mit der Gemeinde kann eventuell auch lediglich der Granitrandstein abgeschrägt werden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.


Geplanter Straßenunterhalt 2013

Bei einer im März durchgeführten Besichtigung des gesamten Straßennetzes wurden Risse sowie andere Mängel festgestellt. Die Auflistung der Straßenschäden, aufgeteilt in Risseverguss und Blowpatch-verfahren, wird dem Bauausschuss bekanntgegeben.

Für den Risseverguss werden nach Meinung des 1. Bürgermeisters zwei Tage benötigt.
Die Firma ABS Meiller, Wernberg-Köblitz, würde die Arbeiten zum gleichen Preis wie im letzten Jahr durchführen.

Für die Straßenschäden, die im Blowpatch-verfahren ausgebessert werden, wäre ein Tag eingeplant. Da die Straße nach Osterthal bzw. Osterholzen enorme Schäden aufweist, müssten diese vordringlich behoben werden, wobei für das Straßenstück auf Essinger Gemeindegebiet der Markt Essing die Kosten trägt. Laut Angebot der Firma ABS- Meiller belaufen sich die Kosten pro Tag auf brutto 4.241,16 €.

Das Angebot der Firma Meiller wird angenommen.














































































 
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