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Wertstoffhof Ihrlerstein (beim Bauhof, Gronsdorfer Weg 60)

Winterbetrieb (Oktober bis März)

Dienstag und Freitag
15.00 bis 17.00 Uhr

Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr


Sommerbetrieb (April bis September)

Dienstag und Freitag
16.00 bis 19.00 Uhr

Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr

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Pressemitteilung - Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

Mikrozensus 2012 im Januar gestartet

Interviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Nachdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe erwünscht.

Bayerisches Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
80288 München
Hausanschrift:
Neuhauser Straße 8
80331 München

Pressesprecher:
Peter Englitz
Telefon 089 2119-517, -255
Fax 089 2119-607
pressestelle@statistik.bayern.de

www.statistik.bayern.de

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Karlsplatz

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Energieberatung im Rathaus - nächster Termin 09. Februar

jeden 2. Donnerstag im Monat
in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ihrlerstein,
1. Stock, Zimmer Nr. 13,
Ansprechpartner: Herr Buchner

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Meldung Zählerstand der Gartenwasseruhr

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim benötigt die Hilfe der Ihrlersteiner Bürger. Um eine schnelle und reibungslose Abrechnung der Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2011 zu gewährleisten, sind die Zählerstände der Gartenwasseruhren erforderlich. Jeder Hausbesitzer, der einen solchen Zwischenzähler installiert hat, wird hiermit gebeten, den Zählerstand in den nächsten Tagen telefonisch zu melden (ausgenommen sind Palmberg, Sausthal, Am Sonnenhang).

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung
Im Raume Kelheim
Altmühlstraße 7
93309 Kelheim

Tel.: 09441/29891-0
Fax: 09441/29891-55
E-Mail: s.tintz@azv-kelheim.de
Homepage: www.azv-kelheim.de

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Raiffeisenbank hilft Leben retten

In Ihrlerstein gibt es seit Kurzem einen Defibrillator, der im Notfall helfen soll, Leben zu retten. Die Vorstände der Raiffeisenbank
Bad Abbach-Saal eG, Direktor Albert Lorenz und Christoph Schweiger, überreichten den Defi an Bürgermeister Josef Häckl. Er bedankte sich im Namen der Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Rathaus und der zentralen Lage wird der „kleine Lebensretter“ in Ihrlerstein im 24-Stunden-Bereich der Raiffeisenbank-Filiale angebracht.
Der Defibrillator hat einen Wert von 1.690,00 €.


Ein Defibrillator, auch Schockgeber genannt, kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern und Kammerflattern beenden. Defibrillatoren werden z.B. in Fahrzeugen des Rettungsdienste bereitgehalten, seit einigen Jahren zunehmend auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten wie in Ihrlerstein für eine Anwendung durch medizinische Laien.


Zweigstellenleiter in Ihrlerstein Thomas Heß, Vorstand Christoph Schweiger, Bürgermeister Josef Häckl und Direktor Albert Lorenz
bei der Überreichung des Defi´s (v.l.n.r.)

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Informationen über Sperrmüll

Sperrmüll sind feste Abfälle aus Haushaltungen, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Mülltonne passen, (z. B. Möbelstücke, Matratzen, Liegen, Sessel, PVC-Böden usw.)
Vereinfacht ausgedrückt: "sperrige Teile, die aus Haushalten stammen und die man beim Umzug mitnehmen würde".

Kein Sperrmüll
Nicht zum Sperrmüll gehören Gartenabfälle, Bauschutt, Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, Altreifen, Alteisen und sonstiges Altholz, (z. B. Türen, Fenster, Bauholz), Teppiche, Elektrogeräte aus Metall, (z. B. Herd, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Elektrospeicheröfen, Computerschrott). Verpackter Hausmüll ist kein Sperrmüll. Dieser Hausmüll wird im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nicht entsorgt (z. B. gefüllte Waschmitteltonnen, Plastiksäcke, Taschen, Beutel, Kartons usw.)!

Wie wird Sperrmüll entsorgt?
Die Abholung des Sperrmülls erfolgt wie bisher zweimal jährlich kostenlos, jedoch nur nach Anmeldung mit der Sperrmüllkarte ("grün"). Eine Anmeldekarte befindet sich auf der letzten Seite dieses Abfallentsorgungsplans. Desweiteren erhalten Sie Karten auf den Wertstoffhöfen, Bauschuttdeponien, Gemeinden, beim Landratsamt sowie bei den Entsorgungsfirmen Heinz und Pöppel. Abgegeben werden können die Karten bei der Pforte des Landratsamtes Kelheim, der Dienststelle Mainburg, den Wertstoffhöfen und Gemeinden sowie direkt bei den Entsorgungsfirmen. Der genaue Abholtermin wird Ihnen mit der Rückantwortkarte mitgeteilt (müssen nicht mehr frankiert werden!).
Die Anmeldung ist auch per E-mail bei der Firma Pöppel (nördlicher Landkreis) unter www.poeppel.de (dort unter Städtereinigung GmbH und dann Online Bestellung) und der Firma Heinz (südlicher Landkreis) unter www.heinz-entsorgung.de (dort unter Haushalte, Sperrmüll und dann Kelheim) möglich.

Wichtig:
Anmeldeschluss für die Abgabe der Sperrmüllkarte zur Abholung des Sperrmülls im Herbst ist der
06.07.2012.
Abgabetermin unbedingt beachten, da eine spätere Abgabe der Sperrmüllkarte nicht mehr möglich ist!

Bereitstellung
Der Sperrmüll ist an dem Termin, der Ihnen von der Firma mitgeteilt wird, bis spätestens 6.00 Uhr früh bereitzustellen. Dieser Termin kann sich um 1 - 2 Tage verschieben. Die Kosten für die o. a. Sperrmüllabfuhr sind in der Müllabfuhrgebühr enthalten. Sperrmüllgegenstände aus Holz werden getrennt vom restlichen Sperrmüll abgeholt.
Helfen Sie bitte mit u. stellen Sie beide Fraktionen getrennt bereit.


Wiederverwendbare Gegenstände
Die Christliche Arbeiterhilfe (CAH) vermarktet im Landkreis wiederverwendbare Einrichtungsgegenstände und Geräte.
Nähere Informationen bei CAH Kelheim, Abensberger Str. 78, 93309 Kelheim Tel. 09441/297725, Fax 09441/2977-21.

Sperrmüllbörse
Außerdem können gut erhaltene Gegenstände über Zeitungsannoncen oder durch Mitteilung beim Wertstoffhof (Sperrmüllbörsenbrett!) angeboten bzw. gesucht werden.

Bauschuttdeponie
Außerdem stehen als Sonderservice in allen Bauschuttdeponien Sperrmüllcontainer bereit. Für die Anlieferung in den Bauschuttdeponien wird eine Gebühr von 19 € je angefangenem m³ erhoben. Die Anlieferung ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt.

Zudem kann Sperrmüll gegen Gebühr bei der
Firma Sortieranlage Pöppel, Industriestr. 6 in 93342 Saal a. d. Donau angeliefert werden.

Wohnungsauflösungen
Über private Entsorger.

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Straßenreinigungs- und Räumpflicht im Winter

In diesem Zusammenhang möchten wir sie auch an die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ erinnern:

Nach dieser Verordnung sind die Anlieger der öffentlichen Straßen verpflichtet, die Gehwege und die Fahrbahn im Bereich ihres Grundstückes (= Reinigungsfläche) sauber zu halten. An jedem 2. Samstag im Monat muss die Reinigungsfläche gekehrt, gegebenenfalls von Unrat aller Art gereinigt sowie von Gras und Unkraut befreit werden. Bei Regen- oder Tauwetter ist darauf zu achten, dass das Regen- oder Tauwasser ungehindert in den Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächten abfließen kann.

Während der anstehenden Wintermonate haben Anlieger die vor ihrem Grundstück befindlichen Gehsteige an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee, Reifglätte und Eis zu befreien.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren in diesem Zusammenhang erforderlich ist. Ist vor dem Grundstück kein Gehsteig vorhanden, ist ein 1m breiter Streifen der öffentlichen Straße freizuhalten. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Insbesondere darf der Schnee nicht vom Gehsteig auf die Straße gebracht werden.

Bei einseitigen Gehsteigen sind bis zum Jahreswechsel die Anlieger mit einer ungeraden Hausnummer, ab Januar 2012 die Anlieger mit einer geraden Hausnummer zum Räumen und Streuen verpflichtet.

Liebe Grundstücksbesitzer,

bitte halten Sie sich an die Räum- und Streupflicht. Besonders Kinder und Senioren sind bei Stürzen gefährdet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr parkendes Fahrzeug die Räumfahrzeuge nicht behindert. Schneiden Sie auch den Bewuchs an der Fahrbahngrenze dementsprechend zurück.

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Mit dem Pfandbon helfen, dass Leben gelingt

Ab sofort beim Edeka-Aktivmarkt Buchbauer: „Spendenkastl“ für Donum Vitae hilft Frauen und Kindern in Not .

Mit dem Pfandbon helfen, dass Leben gelingt. Das kann man ab sofort im EDEKA-Aktivmarkt Buchbauer in Ihrlerstein.

An der Abgabestelle für Pfandflaschen ist ein „Spendenkastl“ angebracht worden, das um Unterstützung für DONUM VITAE wirbt.

Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen hilft schwangeren Frauen, Müttern, Vätern und Kindern in Not. Professionell ausgebildete Mitarbeiterinnen und auch Mitarbeiter beraten auf der Basis christlicher Werte und helfen mit, dass menschliches Leben gelingt – sowohl vor als auch nach der Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.

Die Beraterin von DONUM VITAE Landshut Simone Beck (Dipl. Soz. Päd.) hält u.a. nach Anmeldung unter 0871/9746780 jeden Donnerstag – außer dem 1. Donnerstag im Monat – von 10.00 bis 12.00 Uhr in Kelheim in den Räumen der Volkshochschule, Alleestr. 21, und jeden 1. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro in Neustadt /Donau, Herzog-Ludwig-Str. 19 Sprechstunden ab.

Damit dieser Einsatz für den Lebensschutz und für Familien in Not auch in Zukunft gut weitergehen kann, brauchen die Helferinnen und Helfer selber Hilfe. Der Pfandbon ist dazu ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung.

 


Beim offiziellen Start des „Spendenkastls“ waren anwesend: die Bevollmächtigte für die Außensprechstunden der Donum-Vitae Beratungsstelle Landshut im Landkreis Kelheim
Dr. Gudrun Weida, Marktleiterin Frau Anna Wallner sowie Bürgermeister Josef Häckl. Sie alle betonten die Wichtigkeit der Arbeit des gemeinnützigen Vereins.

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An alle Friedhofsbesucher

Am Westeingang des Friedhofes stehen für die Entsorgung der auf dem Friedhof anfallenden Abfälle verschiedene Behältnisse und ein Grüngutcontainer zur kostenlosen Nutzung bereit. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen die „Mülltrennung“ nicht funktioniert bzw. Hausmüll und sonstige Abfälle (z.B. Eternitplatten) illegal dort entsorgt werden.

Für die Nachsortierung und Beseitigung ist ein hoher Zeit- und Kostenaufwand erforderlich, den die Gemeinde - also die Allgemeinheit- zu tragen hat.

Bitte achten Sie auf die richtige Mülltrennung. Haben Sie Verständnis dafür, dass illegale Entsorgungen künftig verfolgt und geahndet werden.

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Personalausweis

Informationen zum neuen Personalausweis (nPA) der zum 01. November 2010 eingeführt wird finden Sie hier:

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Keine Lohnsteuerkarten mehr ab 2011

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

 

In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.

Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags kann beim Finanzamt beantragt werden.

Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter können bereits im Jahr 2010 zuständig werden, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für diese Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt.

Mehr Informationen finden Sie unter www.elster.de

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Nachbarschaftshilfe Ihrlerstein

Nähere Informationen finden Sie hier

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Kostenlos für alle Hundesteuerzahler

Unter dem Moto:

"Ich halte meine Gemeinde Ihrlerstein sauber!",

gibt es ab sofort in der Gemeindekasse bei der Neuanmeldung zur Hundesteuer, aber natürlich auch für alle bisher gemeldeten Hunde, die neuen Hundetütenspender und dazu 100 Ersatzbeutel gratis.

Die Gemeinde bietet das als zusätzlichen Service für die Hundehalter an und hofft, dass das Angebot angenommen wird und sich das Hundekotproblem damit entschärft.

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Versorgungseinrichtungen für die Gemeinde

Abwasserbeseitigung

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim
Altmühlstraße 7
93309 Kelheim
Geschäftsstelle Tel. 09441/2 98 91-0
www.azv-kelheim.de

Gasversorgung Kelheim

Stadtwerk Kelheim
Entstörungsdienst Tel. 09441/44 15


Stromversorgung

E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Tel. 09492/9 50-0

Tarifkundenberatung: 0180/419 20 21*
Technischer Kundenservice: 0180/2 19 20 71*
Störungsdienst: 0180/2 19 20 91*
*für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz

www.eon-bayern.com


Wasserversorgung
Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe
Obere Dorfstr. 11 - Jachenhausen
93339 Riedenburg
Geschäftsstelle Tel. 09442/91 90-0
Stördienst: Tel. 09442/90 54 56

www.jachenhausenergruppe.de



Kaminkehrerwesen Kehrbezirk "Kelheim I"
Bezirkskaminkehrermeister
Thomas Pfeiffer
Schmiedgasse 3
93351 Painten
Tel. 09499/207472 oder 09499/207474
Mobil: 0170/3455046
Email: tom-pf@online.de

Straßenbeleuchtung - Meldung defekter Lampen

Meldung defekter Straßenlampen können direkt an

E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Herrn Schmid, Tel. 09492/95 04 10

erfolgen.

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Wichtige Informationen bei der Abfallentsorgung

1. In der Müllgebühr ist pro Restmüllgefäß eine Papiertonne und eine Biotonne enthalten.

2. Bei Eigenkompostierung ermäßigt sich die Gebühr auf Antrag um 10 %.

3. Bei Änderungen können Gefäße getauscht werden, pro Kalenderjahr ist ein Tausch kostenfrei. Für jeden zusätzlichen Wechsel wird derzeit eine Gebühr von 10 Euro erhoben (nicht bei "Pflegefalltonnen").

4. Behältergrößen und Gebühren für Restmülltonnen:
Für die Entsorgung stehen folgende Behältergrößen zur Verfügung
80 l Füllraum mtl. Kosten 11,11 Euro (10,00Euro bei Eigenkompostierung)
120 l Füllraum mtl. Kosten 16,67 Euro (15,00 Euro bei Eigenkompostierung)
240 l Füllraum mtl. Kosten 33,33 Euro (30,00 Euro bei Eigenkompostierung)
1100 l Füllraum mtl. Kosten 152,76 Euro (137,49 Euro bei Eigenkompostierung)
Die Gebühr für eine zusätzliche 240 l Papiertonne beträgt derzeit 1,50 Euro pro Monat und für eine 120 l Biotonne 4,00 Euro pro Monat.
Die Eigenkompostierung und Tonnenzusammenlegung sind Möglichkeiten, die Abfallgebühren niedrig zu halten.

5. Tonnengemeinschaften:
Werden die Restmüll- u. Papiertonne nicht voll benötigt, können auf schriftlichen Antrag mit einem direkt angrenzenden Nachbarn (nur Nachbargrundstück!) gemeinsame Tonnen zugelassen werden. Bei Tonnenzusammenlegung ist eine zusätzliche Grundgebühr von 3,70 Euro pro Monat zu entrichten.
Die Entscheidung über die Zulassung einer Tonnengemeinschaft obliegt dem Landkreis Kelheim.
Mehr als zwei Grundstücke können keine Tonnengemeinschaft bilden.
Für einen Zusammenschluss von mehreren Wohneinheiten auf einem Grundstück ist kein Antrag erforderlich.

6. 1-Personenhaushalte:
Wird ein Grundstück nur von einer Person bewohnt und ist ein Zusammenschluss mit einem Nachbarn nicht möglich, kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung von 1,80 Euro pro Monat gewährt werden.
Die Ermäßigung kann nur für Nutzer von 80 l Restmüllgefäßen gewährt werden.
Die Entscheidung über die Ermäßigung obliegt wiederum dem Landkreis Kelheim.

7. Pflegefalltonnen:
Für schwerwiegende Pflegefälle - Windelträger mit ärztlichem Attest können die Grundstückseigentümer die nächstgrößere Restmülltonne zum Preis der bisherigen Tonne erhalten.
Voraussetzung ist, dass beim Antragsteller selbst oder einer bei ihm im Haushalt lebenden Person krankheitsbedingt (durch Inkontinenz) so große Abfallmengen anfallen, dass die bisher genutzte Restmülltonne nicht mehr ausreicht.
Der Antragsteller kann wählen zwischen einer 120 l Tonne mit Gebühr für eine 80 l Tonne oder einer 240 l Tonne mit Gebühr für eine 120 l Tonne.
Nicht genehmigungsfähig ist die Kombination einer Gebührenermäßigung für Inkontinenz und Tonnengemeinschaft.

8. Restmüllsäcke:
Sollten Übermengen an Müll anfallen, können Restmüllsäcke mit 70 l Füllraum zu einem Preis von 3,00 Euro bei der Gemeinde Ihrlerstein, Kasse, Zi.Nr. 6 oder bei Schreibwaren Schücke gekauft werden.
Die gelben Säcke erhalten Sie ebenfalls in der Gemeinde oder beim Wertstoffhof.

9. Besonderheiten:
Wenn Grundstücke von den Abfuhrfahrzeugen nicht angefahren werden können, haben die Überlas-sungspflichtigen die Abfallbehälter zur nächsten von den Abfuhrfahrzeugen erreichbaren Stelle zu verbringen. Für nicht anfahrbare Sackgassen wurde ein sog. "Abhol- und Rückstellservice" eingerichtet. Der Service muss schriftlich bei der Firma Pöppel bzw. Firma Heinz beantragt werden. Die anfallenden Kosten, die sich nach dem jew. Anfall berechnen, trägt der Antragsteller.

10. Leerungsrhythmus:
Die Restmüllbehälter und Biotonnen werden zweiwöchentlich geleert, die Papiertonnen vierwöchentlich. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte auf der letzten Seite des Mitteilungsblattes oder dem Abfallentsorgungsplanes 2010.

Die jeweiligen Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde Ihrlerstein, Zi.Nr. 6, Kasse oder beim Landratsamt Kelheim. Die An-, Ab-, Ummeldung kann jederzeit erfolgen, wird jedoch zum ersten des folgenden Monats vollzogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Kelheim (Tel.Nr. 09441/207283 oder -282) oder an die Gemeinde Ihrlerstein, Frau Stockemer oder Frau Hesse Tel.Nr. 09441/503416 (Zimmernr. 6) oder E-Mmail: bettina.stockemer@ihrlerstein.de

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Parken auf Wendeplätzen

Im Gemeindegebiet sind in vielen Sackstraßen Wendeplätze angelegt. Diese Wendeplätze oder auch Umkehren sind für die Müllfahrzeuge oder sonstige größere Fahrzeuge in dem betreffenden Straßenzug oftmals die einzige Möglichkeit zu wenden.
Vermehrt muss nunmehr festgestellt werden, dass diese Plätze auch zum Parken missbraucht werden. Auf diesen Plätzen ist das Parken nach der Straßenverkehrsordnung verboten, auch wenn kein Parkverbotschild aufgestellt ist.

Wir bitten die Anlieger und Besucher von Straßen mit Wendeplätzen dies zu beachten.

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Bauplätze in Ihrlerstein

Die Gemeinde Ihrlerstein verkauft lukrative Bauplätze im Baugebiet
"Gstaigkircherl I" (kein Bauzwang).

Auskunft erteilt:

1. Bürgermeister Josef Häckl
09441/5034-24

oder

Kämmerer Peter Hackl
09441/5034-15

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Grundstück gesucht:

Zum Bau eines EFH suchen wir in der Gemeinde Ihrlerstein ein passendes Grundstück (700m²– 900m²).

Tel.: 0175 4675659

zu vermieten:

Langfristig zu vermieten in Ihrlerstein - Erstbezug nach Renovierung

2 Wohnungen je 4 Zimmer/Küche/Bad, 86 m2,
EG mit Terrasse u. Gartenanteil,
1.OG mit Balkon u. Gartenanteil,
Garagen vorhanden.
500,-€ + NK + KT
Tel. 08751/810040
Handy. 0151/16337643 ab 19.00 Uhr

Möbiliertes Balkonzimmer ca. 40 - 50 m2,
Einbauküche, Bad und WC, Stellplatz für Auto ist vorhanden ab sofort zu vermieten.
Tel.: 09441/2680

Helle, 4 ZKB Whg., 115 m2 1. OG, Wohnküche, Schlafzimmer, Hauswirt.-Raum, Ki.-Zimmer, Bad, Speise, Gäste-WC, Wohnzimmer, ruhige Lage 4,50 m2 + NK + KT.
Tel.: 09441/68 26 68 ab 18.00 Uhr

zu verkaufen:

zu mieten gesucht:

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Benutzung der Schulsportanlage

Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Schulsportanlage nur für Jugendliche
bis 16 Jahre
erlaubt ist und der Platz wegen der damit verbundenen Belästigung der Nachbarschaft nur beschränkt von

Montag - Freitag bis 20.00 Uhr
Samstag bis 16.00 Uhr


geöffnet ist.

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Jura-Erlebnispfad

Zusammen mit dem neuen Prospekt über den "Bayerischen Jura", an dem sich vier Landkreise beteiligen (Amberg, Kelheim, Neumarkt und Regensburg) wurde auch unsere Broschüre über den "Jura-Erlebnispfad" vorgestellt. Es werden nicht nur die Besonderheiten des Jura dargestellt, sondern das diesjährige Thema des ostbayerischen Tourismusverbandes, das "Wasser", bildet den "roten Faden"unseres Lehrpfades.
Mehr dazu unter Tourismus | Erlebnispfad Jurahöhen.


 



 





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