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Wertstoffhof Ihrlerstein
(beim Bauhof, Gronsdorfer Weg 60)
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Winterbetrieb (Oktober bis März)
Dienstag und Freitag
15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr |
Sommerbetrieb (April bis September)
Dienstag
16.00 bis 19.00 Uhr
Freitag
16.00 bis 19.00 Uhr 
Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr
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Nachbarschaftshilfe Ihrlerstein
Nähere Informationen finden Sie hier
Zuwendung für die Teilnahme während
der Pfingst- und Sommerferien 2010 für bedürftige
Schüler
Aus einem Nachlass stehen dem Landkreis
Kelheim Mittel zur Verfügung, die er an bedürftige
Schüler ausgibt, die in den Pfingst- und Sommerferien
2010 an Ferienangeboten des Landkreises, des Kreisjugendrings,
der VHS oder der Kommunen teilnehmen.
Der Maximalförderbetrag beträgt einmalig 50,-
Euro. Als bedürftig gelten Personen (Eltern), die
Leistungen nach SGB II, XII oder Kinderzuschlag bzw.
Wohngeld beziehen.
Anträge erhalten Sie bei der Gemeindekasse, Zi.Nr.
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Wichtig für alle Turnhallenbenutzer
Ab Juli 2010 wird in der Schulturnhalle
eine Schließanlage installiert. Alle Schließzylinder
werden ausgetauscht. Die bisherigen Schlüsselinhaber
werden gebeten, die neuen Schlüssel bei der Gemeinde
abzuholen und eine Schlüsselkaution von 20.- €
zu entrichten.
Kostenlos für alle Hundesteuerzahler
| Unter
dem Moto:
„Ich halte meine Gemeinde
Ihrlerstein sauber!“,
gibt es ab sofort in der Gemeindekasse
bei der Neuanmeldung zur Hundesteuer, aber natürlich
auch für alle bisher gemeldeten Hunde, die
neuen Hundetütenspender und dazu 100 Ersatzbeutel
gratis.
Die Gemeinde bietet das als zusätzlichen
Service für die Hundehalter an und hofft,
dass das Angebot angenommen wird und sich das
Hundekotproblem damit entschärft.
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Informationen zum Kinderreisepass
Benötigt werden:
· Geburtsurkunde (bei Neubürgern)
· Nachweis über das Sorgerecht
. wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
· ein Foto (biometrietauglich
- auch bei Säuglingen)
Seit dem 1. November 2005 werden Kinderreisepässe,
unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto
ausgestellt.
Weitere Infos rund um den Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument
für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
Kinderreisepässe können seit dem 1. November
2007 nur noch für Kinder unter 12 Jahren beantragt
oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert
werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die
Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises
möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von
allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich
vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen
möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Wenn Sie im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto
sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich
ergänzt werden. Wurde ein Kinderpass für ein
Kleinkind mit Foto ausgestellt, kann jederzeit ein aktuelles
Foto nachträglich eingefügt werden.
Kinder unter zehn Jahren müssen den Pass nicht
unterschreiben.
Vorsprache
Die Antragstellung kann durch einen Erziehungsberechtigten
erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des
Kindes, des anderen Erziehungsberechtigten und dessen
Ausweis vorgelegt werden.
Zur Prüfung der Identität müssen auch
minderjährige Kinder persönlich bei der Passbehörde
erscheinen.
Gebühren
Für Neuausstellungen fallen Gebühren
in Höhe von 13 Euro an, für Änderungen
ist eine Gebühr von 6 Euro zu entrichten.
Versorgungseinrichtungen für die
Gemeinde
Abwasserbeseitigung
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim
Hallstattstr. 15
93309 Kelheim
Geschäftsstelle Tel. 09441/2 98 91-0
www.azv-kelheim.de
Gasversorgung Kelheim
Stadtwerk Kelheim
Entstörungsdienst Tel. 09441/44 15
Stromversorgung
E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Tel. 09492/9 50-0
Technischer Kundenservice: 0180/2 19 20 71*
Störungsnummer: 0180/2 19 20 91*
*für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
www.eon-bayern.com
Wasserversorgung
Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener
Gruppe
Obere Dorfstr. 11 - Jachenhausen
93339 Riedenburg
Geschäftsstelle Tel. 09442/91 90-0
www.jachenhausenergruppe.de
Stördienst Tel. 09442/90 54 56
Kaminkehrerwesen Kehrbezirk "Kelheim I" (ab
01.08.2009)
Bezirkskaminkehrermeister
Thomas Pfeiffer
Schmiedgasse 3
93351 Painten
Tel. 09499/207472 oder 09499/207474
Mobil: 0170/3455046
Email: tom-pf@online.de
Straßenbeleuchtung - Meldung
defekter Lampen
Meldung defekter Straßenlampen
können direkt an
E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Herrn Schmidt, Te. 09492/95 02 61
erfolgen.
Wichtige Informationen
bei der Abfallentsorgung
1. In der Müllgebühr
ist pro Restmüllgefäß eine Papiertonne
und eine Biotonne enthalten.
2. Bei Eigenkompostierung ermäßigt sich die
Gebühr auf Antrag um 10 %.
3. Bei Änderungen können Gefäße
getauscht werden, pro Kalenderjahr ist ein Tausch kostenfrei.
Für jeden zusätzlichen Wechsel wird derzeit
eine Gebühr von 10 Euro erhoben (nicht bei "Pflegefalltonnen").
4. Behältergrößen und Gebühren:
Für die Entsorgung stehen folgende Behältergrößen
zur Verfügung
80 l Füllraum mtl. Kosten 11,11 Euro (10,00Euro
bei Eigenkompostierung)
120 l Füllraum mtl. Kosten 16,67 Euro (15,00 Euro
bei Eigenkompostierung)
240 l Füllraum mtl. Kosten 33,33 Euro (30,00 Euro
bei Eigenkompostierung)
Die Gebühr für eine zusätzliche 240 l
Papiertonne beträgt derzeit 1,50 Euro pro Monat
und für eine 120 l Biotonne 4,00 Euro pro Monat.
Die Eigenkompostierung und Tonnenzusammenlegung sind
Möglichkeiten, die Abfallgebühren niedrig
zu halten.
5. Tonnengemeinschaften:
Werden die Restmüll- u. Papiertonne nicht voll
benötigt, können auf schriftlichen Antrag
mit einem direkt angrenzenden Nachbarn (nur Nachbargrundstück!)
gemeinsame Tonnen zugelassen werden. Bei Tonnenzusammenlegung
ist eine zusätzliche Grundgebühr von 3,70
Euro pro Monat zu entrichten.
Die Entscheidung über die Zulassung einer Tonnengemeinschaft
obliegt dem Landkreis Kelheim.
Mehr als zwei Grundstücke können keine Tonnengemeinschaft
bilden.
Für einen Zusammenschluss von mehreren Wohneinheiten
auf einem Grundstück ist kein Antrag erforderlich.
6. 1-Personenhaushalte:
Wird ein Grundstück nur von einer Person bewohnt
und ist ein Zusammenschluss mit einem Nachbarn nicht
möglich, kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung
von 1,80 Euro pro Monat gewährt werden.
Die Ermäßigung kann nur für Nutzer von
80 l Restmüllgefäßen gewährt werden.
Die Entscheidung über die Ermäßigung
obliegt wiederum dem Landkreis Kelheim.
7. Pflegefalltonnen:
Für schwerwiegende Pflegefälle - Windelträger
mit ärztlichem Attest können die Grundstückseigentümer
die nächstgrößere Restmülltonne
zum Preis der bisherigen Tonne erhalten.
Voraussetzung ist, dass beim Antragsteller selbst oder
einer bei ihm im Haushalt lebenden Person krankheitsbedingt
(durch Inkontinenz) so große Abfallmengen anfallen,
dass die bisher genutzte Restmülltonne nicht mehr
ausreicht.
Der Antragsteller kann wählen zwischen einer 120
l Tonne mit Gebühr für eine 80 l Tonne oder
einer 240 l Tonne mit Gebühr für eine 120
l Tonne.
Nicht genehmigungsfähig ist die Kombination einer
Gebührenermäßigung für Inkontinenz
und Tonnengemeinschaft.
8. Restmüllsäcke:
Sollten Übermengen an Müll anfallen, können
Restmüllsäcke mit 70 l Füllraum zu einem
Preis von 3,00 Euro bei der Gemeinde Ihrlerstein, Kasse,
Zi.Nr. 6 oder bei Schreibwaren Schücke gekauft
werden.
Die gelben Säcke erhalten Sie ebenfalls in der
Gemeinde oder beim Wertstoffhof.
9. Besonderheiten:
Wenn Grundstücke von den Abfuhrfahrzeugen nicht
angefahren werden können, haben die Überlas-sungspflichtigen
die Abfallbehälter zur nächsten von den Abfuhrfahrzeugen
erreichbaren Stelle zu verbringen. Für nicht anfahrbare
Sackgassen wurde ein sog. "Abhol- und Rückstellservice"
eingerichtet. Der Service muss schriftlich bei der Firma
Pöppel bzw. Firma Heinz beantragt werden. Die anfallenden
Kosten, die sich nach dem jew. Anfall berechnen, trägt
der Antragsteller.
10. Leerungsrhythmus:
Die Restmüllbehälter und Biotonnen werden
zweiwöchentlich geleert, die Papiertonnen vierwöchentlich.
Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte auf der letzten
Seite des Mitteilungsblattes oder dem Abfallentsorgungsplanes
2010.
Die jeweiligen Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde
Ihrlerstein, Zi.Nr. 6, Kasse oder beim Landratsamt Kelheim.
Die An-, Ab-, Ummeldung kann jederzeit erfolgen, wird
jedoch zum ersten des folgenden Monats vollzogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt
Kelheim (Tel.Nr. 09441/207283 oder -282) oder an die
Gemeinde Ihrlerstein, Frau Stockemer oder Frau Hesse
Tel.Nr. 09441/503416 (Zimmernr. 6) oder E-Mmail: bettina.stockemer@ihrlerstein.de
Parken auf Wendeplätzen
Im Gemeindegebiet sind in vielen Sackstraßen
Wendeplätze angelegt. Diese Wendeplätze oder
auch Umkehren sind für die Müllfahrzeuge oder
sonstige größere Fahrzeuge in dem betreffenden
Straßenzug oftmals die einzige Möglichkeit
zu wenden.
Vermehrt muss nunmehr festgestellt werden, dass diese
Plätze auch zum Parken missbraucht werden. Auf
diesen Plätzen ist das Parken
nach der Straßenverkehrsordnung verboten,
auch wenn kein Parkverbotschild aufgestellt ist.
Wir bitten die Anlieger und Besucher von Straßen
mit Wendeplätzen dies zu beachten.
Bauplätze in Ihrlerstein
Die Gemeinde Ihrlerstein verkauft lukrative
Bauplätze im Baugebiet
"Gstaigkircherl I" (kein Bauzwang).
Auskunft erteilt:
1. Bürgermeister Josef Häckl
09441/5034-24
oder
Kämmerer Peter Hackl
09441/5034-15
zu vermieten:
2 ZKB, ca. 50 m2, EG, sehr ruhig, Singleküche,
auch möbliert/ teilmöbliert, Stellplatz, Terrasse,
SAT-Anschluss, auf Wunsch mit Gartenanteil in Ihrlerstein
gegenüber Befreiungshalle
250€ + Heizung + Kaution
Tel. 09441/176472
zu verkaufen:
zu mieten gesucht:
Benutzung der Schulsportanlage
Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung
der Schulsportanlage nur für Jugendliche
bis 16 Jahre erlaubt ist und der Platz wegen der
damit verbundenen Belästigung der Nachbarschaft
nur beschränkt von
Montag - Freitag bis 20.00 Uhr
Samstag bis 16.00 Uhr
geöffnet ist.
Jura-Erlebnispfad
Zusammen mit dem neuen Prospekt über
den "Bayerischen Jura", an dem sich vier Landkreise
beteiligen (Amberg, Kelheim, Neumarkt und Regensburg)
wurde auch unsere Broschüre über den "Jura-Erlebnispfad"
vorgestellt. Es werden nicht nur die Besonderheiten
des Jura dargestellt, sondern das diesjährige Thema
des ostbayerischen Tourismusverbandes, das "Wasser",
bildet den "roten Faden"unseres Lehrpfades.
Mehr dazu unter Tourismus | Erlebnispfad Jurahöhen.
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