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Wertstoffhof Ihrlerstein (beim Bauhof, Gronsdorfer Weg 60)

Winterbetrieb (Oktober bis März)

Dienstag und Freitag
15.00 bis 17.00 Uhr

Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr


Sommerbetrieb (April bis September)

Dienstag
16.00 bis 19.00 Uhr

Freitag
16.00 bis 19.00 Uhr Neu

Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr

Nachbarschaftshilfe Ihrlerstein

Nähere Informationen finden Sie hier

Zuwendung für die Teilnahme während der Pfingst- und Sommerferien 2010 für bedürftige Schüler

Aus einem Nachlass stehen dem Landkreis Kelheim Mittel zur Verfügung, die er an bedürftige Schüler ausgibt, die in den Pfingst- und Sommerferien 2010 an Ferienangeboten des Landkreises, des Kreisjugendrings, der VHS oder der Kommunen teilnehmen.

Der Maximalförderbetrag beträgt einmalig 50,- Euro. Als bedürftig gelten Personen (Eltern), die Leistungen nach SGB II, XII oder Kinderzuschlag bzw. Wohngeld beziehen.

Anträge erhalten Sie bei der Gemeindekasse, Zi.Nr. 6

 

Wichtig für alle Turnhallenbenutzer

Ab Juli 2010 wird in der Schulturnhalle eine Schließanlage installiert. Alle Schließzylinder werden ausgetauscht. Die bisherigen Schlüsselinhaber werden gebeten, die neuen Schlüssel bei der Gemeinde abzuholen und eine Schlüsselkaution von 20.- € zu entrichten.

 

Kostenlos für alle Hundesteuerzahler

Unter dem Moto:

„Ich halte meine Gemeinde Ihrlerstein sauber!“,

gibt es ab sofort in der Gemeindekasse bei der Neuanmeldung zur Hundesteuer, aber natürlich auch für alle bisher gemeldeten Hunde, die neuen Hundetütenspender und dazu 100 Ersatzbeutel gratis.

Die Gemeinde bietet das als zusätzlichen Service für die Hundehalter an und hofft, dass das Angebot angenommen wird und sich das Hundekotproblem damit entschärft.

Informationen zum Kinderreisepass

Benötigt werden:

· Geburtsurkunde (bei Neubürgern)

· Nachweis über das Sorgerecht

. wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist

· ein Foto (biometrietauglich - auch bei Säuglingen)

Seit dem 1. November 2005 werden Kinderreisepässe, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt.



Weitere Infos rund um den Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.

Kinderreisepässe können seit dem 1. November 2007 nur noch für Kinder unter 12 Jahren beantragt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.

Wenn Sie im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich ergänzt werden. Wurde ein Kinderpass für ein Kleinkind mit Foto ausgestellt, kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich eingefügt werden.

Kinder unter zehn Jahren müssen den Pass nicht unterschreiben.



Vorsprache

Die Antragstellung kann durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des anderen Erziehungsberechtigten und dessen Ausweis vorgelegt werden.

Zur Prüfung der Identität müssen auch minderjährige Kinder persönlich bei der Passbehörde erscheinen.



Gebühren

Für Neuausstellungen fallen Gebühren in Höhe von 13 Euro an, für Änderungen ist eine Gebühr von 6 Euro zu entrichten.

 

Versorgungseinrichtungen für die Gemeinde

Abwasserbeseitigung

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim
Hallstattstr. 15
93309 Kelheim
Geschäftsstelle Tel. 09441/2 98 91-0
www.azv-kelheim.de

Gasversorgung Kelheim

Stadtwerk Kelheim
Entstörungsdienst Tel. 09441/44 15


Stromversorgung

E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Tel. 09492/9 50-0

Technischer Kundenservice: 0180/2 19 20 71*
Störungsnummer: 0180/2 19 20 91*
*für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz

www.eon-bayern.com


Wasserversorgung
Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe
Obere Dorfstr. 11 - Jachenhausen
93339 Riedenburg
Geschäftsstelle Tel. 09442/91 90-0
www.jachenhausenergruppe.de
Stördienst Tel. 09442/90 54 56


Kaminkehrerwesen Kehrbezirk "Kelheim I" (ab 01.08.2009)
Bezirkskaminkehrermeister
Thomas Pfeiffer
Schmiedgasse 3
93351 Painten
Tel. 09499/207472 oder 09499/207474
Mobil: 0170/3455046
Email: tom-pf@online.de

Straßenbeleuchtung - Meldung defekter Lampen

Meldung defekter Straßenlampen können direkt an

E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Herrn Schmidt, Te. 09492/95 02 61

erfolgen.

Wichtige Informationen bei der Abfallentsorgung

1. In der Müllgebühr ist pro Restmüllgefäß eine Papiertonne und eine Biotonne enthalten.

2. Bei Eigenkompostierung ermäßigt sich die Gebühr auf Antrag um 10 %.

3. Bei Änderungen können Gefäße getauscht werden, pro Kalenderjahr ist ein Tausch kostenfrei. Für jeden zusätzlichen Wechsel wird derzeit eine Gebühr von 10 Euro erhoben (nicht bei "Pflegefalltonnen").

4. Behältergrößen und Gebühren:
Für die Entsorgung stehen folgende Behältergrößen zur Verfügung
80 l Füllraum mtl. Kosten 11,11 Euro (10,00Euro bei Eigenkompostierung)
120 l Füllraum mtl. Kosten 16,67 Euro (15,00 Euro bei Eigenkompostierung)
240 l Füllraum mtl. Kosten 33,33 Euro (30,00 Euro bei Eigenkompostierung)
Die Gebühr für eine zusätzliche 240 l Papiertonne beträgt derzeit 1,50 Euro pro Monat und für eine 120 l Biotonne 4,00 Euro pro Monat.
Die Eigenkompostierung und Tonnenzusammenlegung sind Möglichkeiten, die Abfallgebühren niedrig zu halten.

5. Tonnengemeinschaften:
Werden die Restmüll- u. Papiertonne nicht voll benötigt, können auf schriftlichen Antrag mit einem direkt angrenzenden Nachbarn (nur Nachbargrundstück!) gemeinsame Tonnen zugelassen werden. Bei Tonnenzusammenlegung ist eine zusätzliche Grundgebühr von 3,70 Euro pro Monat zu entrichten.
Die Entscheidung über die Zulassung einer Tonnengemeinschaft obliegt dem Landkreis Kelheim.
Mehr als zwei Grundstücke können keine Tonnengemeinschaft bilden.
Für einen Zusammenschluss von mehreren Wohneinheiten auf einem Grundstück ist kein Antrag erforderlich.

6. 1-Personenhaushalte:
Wird ein Grundstück nur von einer Person bewohnt und ist ein Zusammenschluss mit einem Nachbarn nicht möglich, kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung von 1,80 Euro pro Monat gewährt werden.
Die Ermäßigung kann nur für Nutzer von 80 l Restmüllgefäßen gewährt werden.
Die Entscheidung über die Ermäßigung obliegt wiederum dem Landkreis Kelheim.

7. Pflegefalltonnen:
Für schwerwiegende Pflegefälle - Windelträger mit ärztlichem Attest können die Grundstückseigentümer die nächstgrößere Restmülltonne zum Preis der bisherigen Tonne erhalten.
Voraussetzung ist, dass beim Antragsteller selbst oder einer bei ihm im Haushalt lebenden Person krankheitsbedingt (durch Inkontinenz) so große Abfallmengen anfallen, dass die bisher genutzte Restmülltonne nicht mehr ausreicht.
Der Antragsteller kann wählen zwischen einer 120 l Tonne mit Gebühr für eine 80 l Tonne oder einer 240 l Tonne mit Gebühr für eine 120 l Tonne.
Nicht genehmigungsfähig ist die Kombination einer Gebührenermäßigung für Inkontinenz und Tonnengemeinschaft.

8. Restmüllsäcke:
Sollten Übermengen an Müll anfallen, können Restmüllsäcke mit 70 l Füllraum zu einem Preis von 3,00 Euro bei der Gemeinde Ihrlerstein, Kasse, Zi.Nr. 6 oder bei Schreibwaren Schücke gekauft werden.
Die gelben Säcke erhalten Sie ebenfalls in der Gemeinde oder beim Wertstoffhof.

9. Besonderheiten:
Wenn Grundstücke von den Abfuhrfahrzeugen nicht angefahren werden können, haben die Überlas-sungspflichtigen die Abfallbehälter zur nächsten von den Abfuhrfahrzeugen erreichbaren Stelle zu verbringen. Für nicht anfahrbare Sackgassen wurde ein sog. "Abhol- und Rückstellservice" eingerichtet. Der Service muss schriftlich bei der Firma Pöppel bzw. Firma Heinz beantragt werden. Die anfallenden Kosten, die sich nach dem jew. Anfall berechnen, trägt der Antragsteller.

10. Leerungsrhythmus:
Die Restmüllbehälter und Biotonnen werden zweiwöchentlich geleert, die Papiertonnen vierwöchentlich. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte auf der letzten Seite des Mitteilungsblattes oder dem Abfallentsorgungsplanes 2010.

Die jeweiligen Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde Ihrlerstein, Zi.Nr. 6, Kasse oder beim Landratsamt Kelheim. Die An-, Ab-, Ummeldung kann jederzeit erfolgen, wird jedoch zum ersten des folgenden Monats vollzogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Kelheim (Tel.Nr. 09441/207283 oder -282) oder an die Gemeinde Ihrlerstein, Frau Stockemer oder Frau Hesse Tel.Nr. 09441/503416 (Zimmernr. 6) oder E-Mmail: bettina.stockemer@ihrlerstein.de

Parken auf Wendeplätzen

Im Gemeindegebiet sind in vielen Sackstraßen Wendeplätze angelegt. Diese Wendeplätze oder auch Umkehren sind für die Müllfahrzeuge oder sonstige größere Fahrzeuge in dem betreffenden Straßenzug oftmals die einzige Möglichkeit zu wenden.
Vermehrt muss nunmehr festgestellt werden, dass diese Plätze auch zum Parken missbraucht werden. Auf diesen Plätzen ist das Parken nach der Straßenverkehrsordnung verboten, auch wenn kein Parkverbotschild aufgestellt ist.

Wir bitten die Anlieger und Besucher von Straßen mit Wendeplätzen dies zu beachten.

 

Bauplätze in Ihrlerstein

Die Gemeinde Ihrlerstein verkauft lukrative Bauplätze im Baugebiet
"Gstaigkircherl I" (kein Bauzwang).

Auskunft erteilt:

1. Bürgermeister Josef Häckl
09441/5034-24

oder

Kämmerer Peter Hackl
09441/5034-15

zu vermieten:

2 ZKB, ca. 50 m2, EG, sehr ruhig, Singleküche, auch möbliert/ teilmöbliert, Stellplatz, Terrasse,
SAT-Anschluss, auf Wunsch mit Gartenanteil in Ihrlerstein gegenüber Befreiungshalle
250€ + Heizung + Kaution
Tel. 09441/176472

 

zu verkaufen:

 

zu mieten gesucht:

 

Benutzung der Schulsportanlage

Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Schulsportanlage nur für Jugendliche
bis 16 Jahre
erlaubt ist und der Platz wegen der damit verbundenen Belästigung der Nachbarschaft nur beschränkt von

Montag - Freitag bis 20.00 Uhr
Samstag bis 16.00 Uhr


geöffnet ist.

Jura-Erlebnispfad

Zusammen mit dem neuen Prospekt über den "Bayerischen Jura", an dem sich vier Landkreise beteiligen (Amberg, Kelheim, Neumarkt und Regensburg) wurde auch unsere Broschüre über den "Jura-Erlebnispfad" vorgestellt. Es werden nicht nur die Besonderheiten des Jura dargestellt, sondern das diesjährige Thema des ostbayerischen Tourismusverbandes, das "Wasser", bildet den "roten Faden"unseres Lehrpfades.
Mehr dazu unter Tourismus | Erlebnispfad Jurahöhen.


 



 





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