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Wertstoffhof Ihrlerstein
(beim Bauhof, Gronsdorfer Weg 60)
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Winterbetrieb
(Oktober bis März)
Dienstag und Freitag
15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr
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Sommerbetrieb (April bis September)
Dienstag und Freitag
16.00 bis 19.00 Uhr
Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr
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Pressemitteilung - Bayerisches Landesamt für Statistik
und Datenverarbeitung
Mikrozensus 2012 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet
wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung
bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt.
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für
Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe
des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders
geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und
Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen
Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten
befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen
besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet
wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete
Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung,
statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend
aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale
Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte
und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält
zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen
sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich
benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder
Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und
der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die
durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind
Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische
Entscheidungen und deshalb für alle Bürger
von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen
ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern
sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem
objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung
ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000
Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren
ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig
kostengünstig und hält die Belastung der Bürger
in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ
auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können,
ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte
auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus
diesem Grund besteht für die meisten Fragen des
Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,
und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen
der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.
Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre
Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen
und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren,
sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt
an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder
Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen
und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012
eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten,
die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Nachdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe
erwünscht.
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Bayerisches Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung |
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
80288 München
Hausanschrift:
Neuhauser Straße 8
80331 München |
Pressesprecher:
Peter Englitz
Telefon 089 2119-517, -255
Fax 089 2119-607
pressestelle@statistik.bayern.de |
www.statistik.bayern.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Karlsplatz
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Energieberatung im Rathaus - nächster
Termin 09. Februar
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jeden 2. Donnerstag im Monat
in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ihrlerstein,
1. Stock, Zimmer Nr. 13,
Ansprechpartner: Herr Buchner |
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Meldung Zählerstand der Gartenwasseruhr
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung
im Raume Kelheim benötigt die Hilfe der Ihrlersteiner
Bürger. Um eine schnelle und reibungslose Abrechnung
der Kanalbenützungsgebühren für das Jahr
2011 zu gewährleisten, sind die Zählerstände
der Gartenwasseruhren erforderlich. Jeder Hausbesitzer,
der einen solchen Zwischenzähler installiert hat,
wird hiermit gebeten, den Zählerstand in den nächsten
Tagen telefonisch zu melden (ausgenommen sind Palmberg,
Sausthal, Am Sonnenhang).
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Raiffeisenbank hilft Leben retten
In Ihrlerstein gibt es seit Kurzem einen
Defibrillator, der im Notfall helfen soll, Leben zu
retten. Die Vorstände der Raiffeisenbank
Bad Abbach-Saal eG, Direktor Albert Lorenz und Christoph
Schweiger, überreichten den Defi an Bürgermeister
Josef Häckl. Er bedankte sich im Namen der Bürgerinnen
und Bürger. Aufgrund der räumlichen Nähe
zum Rathaus und der zentralen Lage wird der „kleine
Lebensretter“ in Ihrlerstein im 24-Stunden-Bereich
der Raiffeisenbank-Filiale angebracht.
Der Defibrillator hat einen Wert von 1.690,00 €.
Ein Defibrillator, auch Schockgeber genannt, kann durch
gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen
wie Kammerflimmern und Kammerflattern beenden. Defibrillatoren
werden z.B. in Fahrzeugen des Rettungsdienste bereitgehalten,
seit einigen Jahren zunehmend auch in öffentlich
zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen,
Flughäfen und anderen Orten wie in Ihrlerstein
für eine Anwendung durch medizinische Laien.

Zweigstellenleiter in Ihrlerstein Thomas Heß,
Vorstand Christoph Schweiger, Bürgermeister
Josef Häckl und Direktor Albert Lorenz
bei der Überreichung des Defi´s (v.l.n.r.)
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Informationen über Sperrmüll
Sperrmüll sind
feste Abfälle aus Haushaltungen,
die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Mülltonne
passen, (z. B. Möbelstücke, Matratzen, Liegen,
Sessel, PVC-Böden usw.)
Vereinfacht ausgedrückt: "sperrige Teile,
die aus Haushalten stammen und die man beim Umzug mitnehmen
würde".
Kein Sperrmüll
Nicht zum Sperrmüll gehören Gartenabfälle,
Bauschutt, Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft,
Altreifen, Alteisen und sonstiges Altholz, (z. B. Türen,
Fenster, Bauholz), Teppiche, Elektrogeräte aus
Metall, (z. B. Herd, Waschmaschinen, Kühlgeräte,
Elektrospeicheröfen, Computerschrott). Verpackter
Hausmüll ist kein Sperrmüll. Dieser Hausmüll
wird im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nicht entsorgt
(z. B. gefüllte Waschmitteltonnen, Plastiksäcke,
Taschen, Beutel, Kartons usw.)!
Wie wird Sperrmüll entsorgt?
Die Abholung des Sperrmülls erfolgt wie bisher
zweimal jährlich kostenlos, jedoch nur nach Anmeldung
mit der Sperrmüllkarte ("grün").
Eine Anmeldekarte befindet sich auf der letzten Seite
dieses Abfallentsorgungsplans. Desweiteren erhalten
Sie Karten auf den Wertstoffhöfen, Bauschuttdeponien,
Gemeinden, beim Landratsamt sowie bei den Entsorgungsfirmen
Heinz und Pöppel. Abgegeben werden können
die Karten bei der Pforte des Landratsamtes Kelheim,
der Dienststelle Mainburg, den Wertstoffhöfen und
Gemeinden sowie direkt bei den Entsorgungsfirmen. Der
genaue Abholtermin wird Ihnen mit der Rückantwortkarte
mitgeteilt (müssen nicht mehr frankiert werden!).
Die Anmeldung ist auch per E-mail bei der Firma Pöppel
(nördlicher Landkreis) unter www.poeppel.de
(dort unter Städtereinigung GmbH und dann Online
Bestellung) und der Firma Heinz (südlicher Landkreis)
unter www.heinz-entsorgung.de
(dort unter Haushalte, Sperrmüll und dann Kelheim)
möglich.
Wichtig:
Anmeldeschluss für die Abgabe der
Sperrmüllkarte zur Abholung des Sperrmülls
im Herbst ist der
06.07.2012.
Abgabetermin unbedingt beachten, da eine spätere
Abgabe der Sperrmüllkarte nicht mehr möglich
ist! |
Bereitstellung
Der Sperrmüll ist an dem Termin, der Ihnen von
der Firma mitgeteilt wird, bis spätestens 6.00
Uhr früh bereitzustellen. Dieser Termin kann sich
um 1 - 2 Tage verschieben. Die Kosten für die o.
a. Sperrmüllabfuhr sind in der Müllabfuhrgebühr
enthalten. Sperrmüllgegenstände aus Holz werden
getrennt vom restlichen Sperrmüll abgeholt.
Helfen Sie bitte mit u. stellen Sie beide Fraktionen
getrennt bereit.
Wiederverwendbare Gegenstände
Die Christliche Arbeiterhilfe (CAH) vermarktet im Landkreis
wiederverwendbare Einrichtungsgegenstände und Geräte.
Nähere Informationen bei CAH Kelheim, Abensberger
Str. 78, 93309 Kelheim Tel. 09441/297725, Fax 09441/2977-21.
Sperrmüllbörse
Außerdem können gut erhaltene Gegenstände
über Zeitungsannoncen oder durch Mitteilung beim
Wertstoffhof (Sperrmüllbörsenbrett!) angeboten
bzw. gesucht werden.
Bauschuttdeponie
Außerdem stehen als Sonderservice in allen Bauschuttdeponien
Sperrmüllcontainer bereit. Für die Anlieferung
in den Bauschuttdeponien wird eine Gebühr von 19
€ je angefangenem m³ erhoben. Die Anlieferung
ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt.
Zudem kann Sperrmüll gegen Gebühr
bei der
Firma Sortieranlage Pöppel, Industriestr. 6 in
93342 Saal a. d. Donau angeliefert werden.
Wohnungsauflösungen
Über private Entsorger.
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Straßenreinigungs- und Räumpflicht
im Winter
In
diesem Zusammenhang möchten wir sie auch an die
„Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung
der öffentlichen Straßen und die Sicherung
der Gehbahnen im Winter“ erinnern:
Nach dieser Verordnung sind die Anlieger
der öffentlichen Straßen verpflichtet, die
Gehwege und die Fahrbahn im Bereich ihres Grundstückes
(= Reinigungsfläche) sauber zu halten. An jedem
2. Samstag im Monat muss die Reinigungsfläche gekehrt,
gegebenenfalls von Unrat aller Art gereinigt sowie von
Gras und Unkraut befreit werden. Bei Regen- oder Tauwetter
ist darauf zu achten, dass das Regen- oder Tauwasser
ungehindert in den Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächten
abfließen kann.
Während der anstehenden Wintermonate haben Anlieger
die vor ihrem Grundstück befindlichen Gehsteige
an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen
Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee, Reifglätte und
Eis zu befreien.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft
zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren
in diesem Zusammenhang erforderlich ist. Ist vor dem
Grundstück kein Gehsteig vorhanden, ist ein 1m
breiter Streifen der öffentlichen Straße
freizuhalten. Der geräumte Schnee oder die Eisreste
sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr
nicht gefährdet oder erschwert wird. Insbesondere
darf der Schnee nicht vom Gehsteig auf die Straße
gebracht werden.
Bei einseitigen Gehsteigen sind bis zum
Jahreswechsel die Anlieger mit einer ungeraden Hausnummer,
ab Januar 2012 die Anlieger mit einer geraden Hausnummer
zum Räumen und Streuen verpflichtet.
Liebe Grundstücksbesitzer,
bitte halten Sie sich an die Räum-
und Streupflicht. Besonders Kinder und Senioren sind
bei Stürzen gefährdet. Bitte achten Sie darauf,
dass Ihr parkendes Fahrzeug die Räumfahrzeuge nicht
behindert. Schneiden Sie auch den Bewuchs an der Fahrbahngrenze
dementsprechend zurück.
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Mit
dem Pfandbon helfen, dass Leben gelingt
Ab sofort beim Edeka-Aktivmarkt
Buchbauer: „Spendenkastl“ für
Donum Vitae hilft Frauen und Kindern in Not .
Mit dem Pfandbon helfen, dass Leben gelingt. Das
kann man ab sofort im EDEKA-Aktivmarkt Buchbauer
in Ihrlerstein.
An der Abgabestelle für Pfandflaschen
ist ein „Spendenkastl“ angebracht
worden, das um Unterstützung für DONUM
VITAE wirbt.
Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für
Schwanger-schaftsfragen hilft schwangeren Frauen,
Müttern, Vätern und Kindern in Not.
Professionell ausgebildete Mitarbeiterinnen und
auch Mitarbeiter beraten auf der Basis christlicher
Werte und helfen mit, dass menschliches Leben
gelingt – sowohl vor als auch nach der Geburt
bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
Die Beraterin von DONUM VITAE Landshut Simone
Beck (Dipl. Soz. Päd.) hält u.a. nach
Anmeldung unter 0871/9746780 jeden Donnerstag
– außer dem 1. Donnerstag im Monat
– von 10.00 bis 12.00 Uhr in Kelheim in
den Räumen der Volkshochschule, Alleestr.
21, und jeden 1. Donnerstag im Monat von 10.00
bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro in Neustadt
/Donau, Herzog-Ludwig-Str. 19 Sprechstunden ab.
Damit dieser Einsatz für den Lebensschutz
und für Familien in Not auch in Zukunft gut
weitergehen kann, brauchen die Helferinnen und
Helfer selber Hilfe. Der Pfandbon ist dazu ein
kleiner Beitrag mit großer Wirkung.
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Beim offiziellen Start des „Spendenkastls“
waren anwesend: die Bevollmächtigte für
die Außensprechstunden der Donum-Vitae Beratungsstelle
Landshut im Landkreis Kelheim
Dr. Gudrun Weida, Marktleiterin Frau Anna Wallner
sowie Bürgermeister Josef Häckl. Sie
alle betonten die Wichtigkeit der Arbeit des gemeinnützigen
Vereins. |
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An alle Friedhofsbesucher
Am Westeingang des Friedhofes
stehen für die Entsorgung der auf dem Friedhof
anfallenden Abfälle verschiedene Behältnisse
und ein Grüngutcontainer zur kostenlosen Nutzung
bereit. In letzter Zeit häufen sich die Fälle,
in denen die „Mülltrennung“ nicht funktioniert
bzw. Hausmüll und sonstige Abfälle (z.B. Eternitplatten)
illegal dort entsorgt werden.
Für die Nachsortierung und Beseitigung ist ein
hoher Zeit- und Kostenaufwand erforderlich, den die
Gemeinde - also die Allgemeinheit- zu tragen hat.
Bitte achten Sie auf die richtige Mülltrennung.
Haben Sie Verständnis dafür, dass illegale
Entsorgungen künftig verfolgt und geahndet werden.
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Personalausweis
Informationen
zum neuen Personalausweis (nPA) der zum 01. November 2010
eingeführt wird finden Sie hier:
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Keine
Lohnsteuerkarten mehr ab 2011
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
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In
diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die
Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011
bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre
Gültigkeit.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit
die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber
darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende
vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch
für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine
Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt,
stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine
Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer,
die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes
Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die
Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche
Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die
Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich
bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis
handelt.
Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen
sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn
auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind
verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der
Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch
das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den
Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten
abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in
2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für
die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch,
wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung
für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags
für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch
entfällt.
Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag
verringert (z. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes
aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu
erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
führen. Die Herabsetzung des Freibetrags kann beim Finanzamt
beantragt werden.
Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich
im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene
Einträge und Freibeträge erneut beim
zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist
die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches
Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die
Zuständigkeit für die Änderung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von
Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den
Meldebehörden auf die Finanzämter. Die
Finanzämter können bereits im Jahr 2010
zuständig werden, falls die Änderungen den
Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für
diese Fälle der Kontakt mit den Städten und
Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.
B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die
Gemeinden zuständig.
Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr
mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um
ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser
Informationen werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des
Arbeitnehmers elektronisch durch die Finanzverwaltung zur
Verfügung gestellt. Hat das Arbeitsverhältnis auch
schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die
erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der
Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese
wurden auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung
des Jahres 2011 aufgedruckt.
Mehr Informationen finden Sie
unter www.elster.de
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Nachbarschaftshilfe
Ihrlerstein
Nähere
Informationen finden Sie hier
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Kostenlos
für
alle Hundesteuerzahler
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Unter
dem Moto:
"Ich
halte
meine Gemeinde Ihrlerstein sauber!",
gibt es ab
sofort
in der Gemeindekasse bei der Neuanmeldung zur Hundesteuer, aber
natürlich auch für alle bisher gemeldeten Hunde, die
neuen Hundetütenspender und dazu 100 Ersatzbeutel gratis.
Die Gemeinde bietet das als zusätzlichen Service für
die Hundehalter an und hofft, dass das Angebot angenommen wird und sich
das Hundekotproblem damit entschärft.
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Versorgungseinrichtungen
für die Gemeinde
Abwasserbeseitigung
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung
im
Raume Kelheim
Altmühlstraße 7
93309 Kelheim
Geschäftsstelle Tel. 09441/2 98 91-0
www.azv-kelheim.de
Gasversorgung Kelheim
Stadtwerk Kelheim
Entstörungsdienst Tel. 09441/44 15
Stromversorgung
E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Tel. 09492/9 50-0
Tarifkundenberatung: 0180/419 20 21*
Technischer Kundenservice: 0180/2 19 20 71*
Störungsdienst: 0180/2 19 20 91*
*für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
www.eon-bayern.com
Wasserversorgung
Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe
Obere Dorfstr. 11 - Jachenhausen
93339 Riedenburg
Geschäftsstelle Tel. 09442/91 90-0
Stördienst: Tel. 09442/90 54 56
www.jachenhausenergruppe.de
Kaminkehrerwesen
Kehrbezirk
"Kelheim I"
Bezirkskaminkehrermeister
Thomas Pfeiffer
Schmiedgasse 3
93351 Painten
Tel. 09499/207472 oder 09499/207474
Mobil: 0170/3455046
Email: tom-pf@online.de
Straßenbeleuchtung
- Meldung defekter Lampen
Meldung defekter
Straßenlampen können direkt an
E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg
Herrn Schmid, Tel. 09492/95 04 10
erfolgen.
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Wichtige
Informationen bei der Abfallentsorgung
1.
In der Müllgebühr ist pro
Restmüllgefäß eine Papiertonne und eine
Biotonne enthalten.
2. Bei Eigenkompostierung ermäßigt sich die
Gebühr auf Antrag um 10 %.
3. Bei Änderungen können Gefäße
getauscht werden, pro Kalenderjahr ist ein Tausch kostenfrei.
Für jeden zusätzlichen Wechsel wird derzeit eine
Gebühr von 10 Euro erhoben (nicht bei "Pflegefalltonnen").
4. Behältergrößen und Gebühren
für Restmülltonnen:
Für die Entsorgung stehen folgende
Behältergrößen zur Verfügung
80 l Füllraum mtl. Kosten 11,11 Euro (10,00Euro bei
Eigenkompostierung)
120 l Füllraum mtl. Kosten 16,67 Euro (15,00 Euro bei
Eigenkompostierung)
240 l Füllraum mtl. Kosten 33,33 Euro (30,00 Euro bei
Eigenkompostierung)
1100 l Füllraum mtl. Kosten 152,76 Euro (137,49 Euro bei
Eigenkompostierung)
Die Gebühr für eine zusätzliche 240 l
Papiertonne beträgt derzeit 1,50 Euro pro Monat und
für eine 120 l Biotonne 4,00 Euro pro Monat.
Die Eigenkompostierung und Tonnenzusammenlegung sind
Möglichkeiten, die Abfallgebühren niedrig zu halten.
5. Tonnengemeinschaften:
Werden die Restmüll- u. Papiertonne nicht voll
benötigt, können auf schriftlichen Antrag mit einem
direkt angrenzenden Nachbarn (nur Nachbargrundstück!)
gemeinsame Tonnen zugelassen werden. Bei Tonnenzusammenlegung ist eine
zusätzliche Grundgebühr von 3,70 Euro pro Monat zu
entrichten.
Die Entscheidung über die Zulassung einer Tonnengemeinschaft
obliegt dem Landkreis Kelheim.
Mehr als zwei Grundstücke können keine
Tonnengemeinschaft bilden.
Für einen Zusammenschluss von mehreren Wohneinheiten auf einem
Grundstück ist kein Antrag erforderlich.
6. 1-Personenhaushalte:
Wird ein Grundstück nur von einer Person bewohnt und ist ein
Zusammenschluss mit einem Nachbarn nicht möglich, kann auf
schriftlichen Antrag eine Ermäßigung von 1,80 Euro
pro Monat gewährt werden.
Die Ermäßigung kann nur für Nutzer von 80 l
Restmüllgefäßen gewährt werden.
Die Entscheidung über die Ermäßigung
obliegt wiederum dem Landkreis Kelheim.
7. Pflegefalltonnen:
Für schwerwiegende Pflegefälle -
Windelträger mit ärztlichem Attest können
die Grundstückseigentümer die
nächstgrößere Restmülltonne zum
Preis der bisherigen Tonne erhalten.
Voraussetzung ist, dass beim Antragsteller selbst oder einer bei ihm im
Haushalt lebenden Person krankheitsbedingt (durch Inkontinenz) so
große Abfallmengen anfallen, dass die bisher genutzte
Restmülltonne nicht mehr ausreicht.
Der Antragsteller kann wählen zwischen einer 120 l Tonne mit
Gebühr für eine 80 l Tonne oder einer 240 l Tonne mit
Gebühr für eine 120 l Tonne.
Nicht genehmigungsfähig ist die Kombination einer
Gebührenermäßigung für Inkontinenz
und Tonnengemeinschaft.
8. Restmüllsäcke:
Sollten Übermengen an Müll anfallen, können
Restmüllsäcke mit 70 l Füllraum zu einem
Preis von 3,00 Euro bei der Gemeinde Ihrlerstein, Kasse, Zi.Nr. 6 oder
bei Schreibwaren Schücke gekauft werden.
Die gelben Säcke erhalten Sie ebenfalls in der Gemeinde oder
beim Wertstoffhof.
9. Besonderheiten:
Wenn Grundstücke von den Abfuhrfahrzeugen nicht angefahren
werden können, haben die Überlas-sungspflichtigen die
Abfallbehälter zur nächsten von den Abfuhrfahrzeugen
erreichbaren Stelle zu verbringen. Für nicht anfahrbare
Sackgassen wurde ein sog. "Abhol- und Rückstellservice"
eingerichtet. Der Service muss schriftlich bei der Firma
Pöppel bzw. Firma Heinz beantragt werden. Die anfallenden
Kosten, die sich nach dem jew. Anfall berechnen, trägt der
Antragsteller.
10. Leerungsrhythmus:
Die Restmüllbehälter und Biotonnen werden
zweiwöchentlich geleert, die Papiertonnen
vierwöchentlich. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte auf der
letzten Seite des Mitteilungsblattes oder dem Abfallentsorgungsplanes
2010.
Die jeweiligen Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde
Ihrlerstein, Zi.Nr. 6, Kasse oder beim Landratsamt Kelheim. Die An-,
Ab-, Ummeldung kann jederzeit erfolgen, wird jedoch zum ersten des
folgenden Monats vollzogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Kelheim (Tel.Nr.
09441/207283 oder -282) oder an die Gemeinde Ihrlerstein, Frau
Stockemer oder Frau Hesse Tel.Nr. 09441/503416 (Zimmernr. 6) oder
E-Mmail: bettina.stockemer@ihrlerstein.de
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Parken auf
Wendeplätzen
Im Gemeindegebiet
sind
in vielen Sackstraßen Wendeplätze angelegt. Diese
Wendeplätze oder auch Umkehren sind für die
Müllfahrzeuge oder sonstige größere
Fahrzeuge in dem betreffenden Straßenzug oftmals die einzige
Möglichkeit zu wenden.
Vermehrt muss nunmehr festgestellt werden, dass diese Plätze
auch zum Parken missbraucht werden. Auf diesen Plätzen ist das
Parken nach der
Straßenverkehrsordnung verboten,
auch wenn kein Parkverbotschild aufgestellt ist.
Wir bitten die Anlieger und Besucher von Straßen mit
Wendeplätzen dies zu beachten.
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Bauplätze
in
Ihrlerstein
Die Gemeinde Ihrlerstein verkauft lukrative
Bauplätze im Baugebiet
"Gstaigkircherl I" (kein Bauzwang).
Auskunft erteilt:
1. Bürgermeister Josef Häckl
09441/5034-24
oder
Kämmerer Peter Hackl
09441/5034-15
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Grundstück gesucht:
Zum Bau eines EFH suchen wir in der Gemeinde
Ihrlerstein ein passendes Grundstück (700m²–
900m²).
Tel.: 0175 4675659
zu vermieten:
Langfristig zu vermieten in Ihrlerstein
- Erstbezug nach Renovierung
2 Wohnungen je 4 Zimmer/Küche/Bad, 86 m2,
EG mit Terrasse u. Gartenanteil,
1.OG mit Balkon u. Gartenanteil,
Garagen vorhanden.
500,-€ + NK + KT
Tel. 08751/810040
Handy. 0151/16337643 ab 19.00 Uhr
Möbiliertes Balkonzimmer ca. 40
- 50 m2,
Einbauküche, Bad und WC, Stellplatz für Auto
ist vorhanden ab sofort zu vermieten.
Tel.: 09441/2680
Helle, 4 ZKB Whg., 115 m2 1. OG, Wohnküche,
Schlafzimmer, Hauswirt.-Raum, Ki.-Zimmer, Bad, Speise,
Gäste-WC, Wohnzimmer, ruhige Lage 4,50 m2 + NK
+ KT.
Tel.: 09441/68 26 68 ab 18.00 Uhr
zu verkaufen:
zu mieten gesucht:
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Benutzung der
Schulsportanlage
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Benutzung der Schulsportanlage nur für
Jugendliche
bis 16 Jahre erlaubt ist und der Platz wegen der damit
verbundenen Belästigung der Nachbarschaft nur
beschränkt von
Montag - Freitag bis 20.00 Uhr
Samstag bis 16.00 Uhr
geöffnet ist.
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Jura-Erlebnispfad
Zusammen mit dem
neuen
Prospekt über den "Bayerischen Jura", an dem sich vier
Landkreise beteiligen (Amberg, Kelheim, Neumarkt und Regensburg) wurde
auch unsere Broschüre über den "Jura-Erlebnispfad"
vorgestellt. Es werden nicht nur die Besonderheiten des Jura
dargestellt, sondern das diesjährige Thema des ostbayerischen
Tourismusverbandes, das "Wasser", bildet den "roten Faden"unseres
Lehrpfades.
Mehr dazu unter Tourismus |
Erlebnispfad Jurahöhen.
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